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Das FAHRTIPPS-Forum
 steve-O
10.09.2009, 21:30 Uhr
Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen
Hallo leute,
also ich hab da ein Problem: ich bin jetzt 16 und habe bis vor einer woche für 13 Jahre in Belgien gewohnt wo ich auch meinen Rollerführerschein (Rijbewijs A3) gemacht habe. Gestern war ich extra in Belgien damit ich die praktische Prüfung machen konnte, und den Führerschein von der Gemeinde abholen konnte- wo ich noch registriert war.
Mir ist jedoch aufgefallen (leider) dass der Rollerführerschein nur ein nationaler ist, und man nur in Belgien damit dahren kann.... Da ich aber jetzt in Deutschland wohne bringt er mir so nichts.
Meine Frage: Kann ich mir den Führerschein A3 hier auf den Führerschein Klasse M (motorroller) umschreiben lassen, oder gibt es da irgendwelche Probleme?
Vielen dank im Vorraus,
steve-O

 Georg_g
11.09.2009, 14:17 Uhr
zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen
Die Klasse A3 ist eine nationale belgische Klasse und kann nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Du darfst mit diesem Führerschein auch nicht in Deutschland fahren. Insofern ist dieser Schein in Deutschland leider völlig wertlos.
 steve-O
11.09.2009, 21:19 Uhr
zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen
oh ha,
ist das wirklich ganz sicher? Ich kann das irgendwie nicht glauben da ich viel Geld und Zeit dafür investiert hab und mir gerade erst einen neuen Motorroller gekauft habe.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit?
 Ellysa
12.09.2009, 10:05 Uhr
zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen
Kannst ja noch einmal bei der Führerscheinstelle nachfragen. Aber Lernführerscheine kann man ja beispielsweise auch nicht umschreiben. Ich hätte mich an deiner Stelle allerdings zuerst informiert...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?
Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch abgefahrene Reifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
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