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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FrankBarth
08.09.2009, 09:29 Uhr

Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

Hallo zusammen,

ist es möglich, die Höchstgrenze von 3,5t (früher bei Klasse 3 = 7,5t) um "ein paar Tonnen" zu erweiteren/erhöhen, ohne einen LKW-Führerschein machen zu müssen?
Oder bin ich auf die Max.-Grenze für immer und ewig von 3,5t festgelegt?

Vorab vielen Dank für Antworten, Grüße,

Frank Barth

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2009, 10:38 Uhr

zu: Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

du bist "für immer und ewig" auf die grenze festgelegt (anhänger nicht gerechnet). oder du machst klasse c1.
ist ja auch sinn und zweck der klasseneinteilung.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Das Motorrad

Der rote Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Kleinkrafträder

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle