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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FrankBarth
08.09.2009, 09:29 Uhr

Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

Hallo zusammen,

ist es möglich, die Höchstgrenze von 3,5t (früher bei Klasse 3 = 7,5t) um "ein paar Tonnen" zu erweiteren/erhöhen, ohne einen LKW-Führerschein machen zu müssen?
Oder bin ich auf die Max.-Grenze für immer und ewig von 3,5t festgelegt?

Vorab vielen Dank für Antworten, Grüße,

Frank Barth

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2009, 10:38 Uhr

zu: Erweiterung der 3,5t-Berechtigung bei Klasse B möglich?

du bist "für immer und ewig" auf die grenze festgelegt (anhänger nicht gerechnet). oder du machst klasse c1.
ist ja auch sinn und zweck der klasseneinteilung.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden