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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mophead
25.08.2009, 23:47 Uhr

Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Zum Zeitpunkt des FE - Erwerbs war keine Sehhilfe notwendig. Was passiert, wenn man nach einigen Jahren dann doch eine Sehhilfe benötigt und diese nicht in den FS eintragen läßt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
26.08.2009, 00:00 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

NICHTS...
allerdings solltest du immer mit Sehhilfe fahren, wenn dir klar ist, das es mit wesentlich besser geht.
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
26.08.2009, 07:24 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Und das ist ja das tragische am Verkehrsrecht aktuell... dass man nicht dazu gezwungen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.08.2009, 12:21 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

das kommt bei der verlängerung (nach 5 jahren) eh raus. spätestens mit dem 50. altersjahr.
geh mal davon aus, dass du die klasse C (E) oder D meinst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
26.08.2009, 15:37 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Kahleberger? Wieso gefährdet sie/er denn andere?
Wenn man die Brille trägt, obwohl sie nicht eingetragen ist gefährdet man niemanden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mophead
26.08.2009, 23:01 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Die Frage zielte nicht darauf ab, mit oder heimlich ohne Brille zu fahren! Es ging nur um die rechtliche Seite, was passiert wenn die nachträgliche Sehhilfe nicht eingetragen wird. Bzw. ob es eine Pflicht gibt, sich deswegen einen neuen Führerschein machen zu lassen. Ist ja schließlich mit einigen Kosten verbunden!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.08.2009, 21:29 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Lieber Kahleberger, Themaverfehlung...setzen 6.
Solltest Du eine Erklärung von VZ benötigen, sag Bescheid.

Die Ausgangsfrage war, ob eine Sehhilfe eingetragen werden muß oder nicht!

Nimm den Otto-Normal-Verbraucher mit der Klasse B. Der ist irgendwann blind wie ein Maulwurf und merkt es nícht einmal, da ihn niemand zum Sehtest geschickt hat. Wer will dem armen unbedarften Menschen hier einen Vorwurf machen ;-).

Wenn jemand sich der Tatsache bewußt ist, daß er eine Sehhilfe benötigt ist es unerheblich, ob diese im Führerschein eingetragen ist oder nicht. Er hat sie zu benutzen. Der Teilnehmer hat mit keinem Wort zum Ausdruck gebracht, das er die Sehhilfe nicht benutzen will, sondern er wollte nur wissen, ob er sich eintragen lassen muß - und hier ist die Antwort ein klares NEIN !

Ich bin ca. 5 Jahre mit Sehhilfe gefahren, obwohl diese nicht eingetragen war. Bei der Verlängerung der Klasse D - mit 47 Jahren - habe ich den Sehtest sogar noch ohne Sehhilfe bestanden, obwohl ich schon seit 2 Jahren grundsätzlich nur mit Brille gefahren bin. Erst mit 50 bin ich dann am Sehtest "gescheitert" und seitdem steht die Sehhilfe in der Spalte 12 vermerkt.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
28.08.2009, 22:47 Uhr

zu: Sehhilfe nachträglich in FS eintragen lassen

Na dann passt ja alles :-)

Gruß
bs01

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