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Das FAHRTIPPS-Forum
ChrisXPS
03.08.2009, 23:46 Uhr
Schon in Probezeitverlängerung und jetzt Passant angefahren
Vorgeschichte:
Wurde vor 2 1/2 Jahren mit Alkohol beim fahren erwischt und ich war noch in der Probezeit(war sehr dumm). Danach 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe, 7 Punkte und Probezeitverlängerung. Jedoch sonst nicht negativ aufgefallen.
Unfall:
Seid einem 1 1/2 Jahr habe ich den Führerschein wieder und bin aber noch in der Probezeit, bin auch jetzt noch weiter nie negativ aufgefallen, kein Falschparken, keine Geschwingigkeitsüberschreitung und sonstiges. Jedoch bin ich aus einer sehr unübersichtlichen Ausfahrt aus einem Grundstück herausgerollt, echt langsam(ca.1-3 h/km). War in der Arbeit, also im Betrieb. Hab mich auch umgeschaut, jedoch ist mir sozusagen ein Passant ins Auto gelaufen und ich hab sofort gebremst, ihn aber wahrscheinlich erwischt. Die Zeugen haben mir auch gesagt, dass sie es gesehen haben, das ich sehr langsam gefahren bin und der Passant auch unaufmerksam war. Sie wurde aber aus Sicherheit vom Krankenwagen abgeholt.
Problem:
Ich mache eine duale Ausbildung, also mit Studium und ich bin echt gut, 1,0 mein Notendurchschnitt, jedoch ist der Führerschein Vorraussetzung für die Ausbildung!!!!
Frage:
Ich hab wahnsinnige Angst, das ich wegen so einem dummen "Mist", mein Führerschein verliere und damit meine geliebte Ausbildung. Mit was muss ich jetzt rechnen? Wird mir mein Führerschein wieder weggenommen?
Bitte versucht mir so schnell wie möglich zu helfen. Hab echt Angst!
Danke im vorraus.
durbanZA
05.08.2009, 16:33 Uhr
zu: Schon in Probezeitverlängerung und jetzt Passant angefahren
Hallo.
In Deiner Probezeit führt jeder weitere A- Verstoß aufgrund Deiner Vorgeschichte zur Anordnung eine MPU.
Der Ablauf ist hier etwas anders als bei einer FE- Entziheung mit gleichzeitiger Sperrfrist und sieht so aus:
- Du begehst einen entsprechenden Verstoß; die Bußgeldstelle ahndet den Verstoß.
- Danach informiert die Bußgeldstelle die Führerscheinstelle darüber, dass ein solcher Verstoß rechtskräftig geworden ist.
- Sobald die Führerscheinstelle von dem Verstoß erfahren hat, ordnet Sie an, dass Du eine positive MPU beizubringen hast. Dazu setzt sie Dir eine (recht kurze) Frist.
- Solltest Du innerhalb der Frist eine positive MPU beibringen, kannst Du Deine FE behalten.
Solltest Du jedoch keine positive MPU beibringen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
- Es wird keine Sperrfrist festgesetzt. Eine neue FE kann Dir jedoch erst erteilt werden, wenn Du eine positive MPU beibringst.
Für Dich ist also wichtig, was für ein Vorwurf Dir gemacht werden wird.
Von dem, was Du bisher schreibst, kommt wohl vorallem eine Ahndung nach Nr. 147 BKat in Frage:
» Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet«
-ggf. mit Sachbeschädigung.
Dieser Verstoß wird mit einem Buß- oder Verwarngeld iHv 30 - 35 Euro geahndet und ist deshalb -wenn auch knapp- kein A- Verstoß.
Je nachdem, was der Passantin passiert ist, ist jedoch auch denkbar, dass ein Strafverfahren wegen fahrl. Körperverletzung gem. § 229 StGB eingeleitet wird.
Eine Straftat kommt einem A- Verstoß gleich.
Du solltest also alles daran setzen, dass es nicht zu einer Verurteilung wegen fahrl. KV kommt.
Die fahrl. KV wird nur auf Antrag des (der) Geschädigten verfolgt, § 230 Abs. 1 StGB.
Daher solltest Du schon heute einen riesigen Blumenstrauß kaufen und Dich bei der Geschädigten entschuldigen, damit sie auf die Strafverfolgung verzichtet.
Ich glaube kaum, dass die StA dann noch das öffentliche Interesse bejahen würde.
mfG
Durban
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Bei welchen Drogen kann schon einmaliger Konsum zu vorübergehender Fahruntüchtigkeit führen?
Heroin, Kokain, Amphetamine
LSD
Haschisch, Marihuana
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Zügig weiterfahren
Geschwindigkeit sofort verringern
Warnblinklicht einschalten
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