Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 14:44 Uhr

Wohnsitz im Ausland

Hallo erstmal

ich studiere in istanbul. ich bin deutscher staatsbürger habe meinen wohnsitz in der türkei und einen türkischen führerschein. nach deutschland reise ich nicht mehr oft. wie siehts denn aus, dürfte ich in dieser situation in deutschland auto fahren, wenn ich dass naechste mal für 2 wochen da bin?

ps: mein perso ist abgelaufen und ich bin zu selten und zu kurz in deutschland um einen neuen zu beantragen. also kann ich den beamten nicht beweisen, dass ich im ausland wohne..

mein reisepass wurde aber in istanbul ausgestellt.

danke sehr
mfg
ubeyd

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 14:52 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Wenn du deinen Wohnsitz in der Türkei hast, dann darfst du mit einem in der Türkei erworbenen Führerschein für die Dauer von 6 Monaten auch in Deutschland fahren. Wie du den Wohnsitz nachweist, ist eine andere Sache. Irgendeine Meldebestätigung der Türkei wäre vielleicht nicht schlecht.

»mein reisepass wurde aber in istanbul ausgestellt.«

Wie kommst du denn an einen türkischen Reisepass, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast? Oder meintest du mit "in Istanbul ausgestellt", dass du vom deutschen Konsulat in Istanbul einen deutschen Reisepass bekommen hast?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 17:04 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

vom deutschen konuslat ausgestellt.

6 Monate ab dem Einreisedatum oder dem erwerb des führerscheins?

danke nochmal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 19:31 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Die 6-Monats-Frist beginnt genau genommen erst ab dem Tag, an dem du (wieder) einen Wohnsitz in Deutschland begründest.

Du solltest aber vor einer eventuellen Wiedereinreise die Dokumente (Pass, Ausweis) so gestalten, dass klar ersichtlich wird, dass du zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs deinen Wohnsitz nicht in D hattest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 20:12 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Also ich will im August für 2 wochen nach deutschland reisen. Übernachten würde ich dann bei Freunden. Wie kann ich vorzeigen wie lange ich schon wieder in Deutschland bin. Pass-Stempel?

und könnte ich dann theoretisch nach "jeder" einreise 6 monate fahren?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Ich selbst

Keiner

Das Motorrad

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren