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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 15:01 Uhr

zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?

Der Vorwurf der beharrlichen Pflichtverletzung setzt voraus, dass die Ahndung des ersten Verstoßes rechtskräftig wurde, bevor der zweite Verstoß begangen wurde (§ 4 BKatV). Nach der Rechtsprechung kann es für den Vorwurf der Beharrlichkeit auch ausreichen, wenn zum Zeitpunkt des einen Verstoßes der andere zwar noch nicht rechtskräftig war, aber der Betroffene schon Kenntnis von der Entscheidung hatte, d.h. wenn ihm der Bußgeldbescheid schon zugestellt wurde. Das dürfte auf dich nicht zutreffen, denn

»Bei der zweiten Messung wusste ich noch nicht mal was vom dem ersten Verstoß.«

Daher hast du wohl nur die Folgen der einzelnen Verstöße zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
26.02.2010, 11:06 Uhr

zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?

@caro;

Schön, dass Du das hier nochmal für alle mitteilst.

Schön, dass Georg mit seiner Meinung richtig lag.

Und besonders schön ist es, dass Du Dich, zu Deinen Verstößen bekennst (Das machen hier ja die wenigsten!) und die Belehrungen etwas zu nütze waren.

Weiterhin gute Fahrt!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen