Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spongi
20.05.2009, 14:32 Uhr

Was Passiert jetzt??????

Hallo Leute..mir ist was gaaaaannnzz dummes in der Probezeit passiert...
hab meinen Führerschein erst seit 3 wochen...

folgendes: ich fuhr von lu richtung heimat nach mannheim, auf der schnellstraße merkte ich das ich meine ausfahrt gerade verpasse und bin deswegen langsamer gefahren..(aber nicht stehen geblieben) hinter mir waren noch keine autos zu sehen und ich dachte wenn ich den halben meter zurück fahr bekomm ich das hin..aber als ich sah das hinter mir schon lansgam autos kommen...fuhr ich halt weiter (bin nicht STEHEN geblieben!!..plötzlich rumste es NEBEN mir....ein lkw prallte in einen ford focus hinein.....sooo und was kann ich jetzt dafür??
ich meine alle haben ja vorrausschauend zu fahren ..naja irgendeiner hat sich mein kurzeit kennzeichen aufgeschrieben..und ich bekam plötzlich mittags nen anruf von der Polizei,
Ich wäre mitte 30 ....( ich bin 20   ) und wäre stehen geblieben und wäre rückwärtz gefahren einer hätte es angeblich gesehen..!! aber ich bin nicht stehn geblieben!!!!!
ich wäre teil schuld...
was kann mir passieren???
das war vor 1 woche

achja und heute...(da bin ich selber schuld) hab ich einen strafzettel bekommen WEIL ICH EINMAL vergessen habe mich anzuschnallen...30 euro.....

Kann mir das was passieren ?
können die mir mein führerschein für immer weg nehemen????
hab angst davor ....

Danke

Gru? diana

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.05.2009, 16:25 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

Hallo, willkommen im Forum.

Trennen wir zunächst einmal der Einfachheit halber die Gurtgeschichte von der Schnellstraßengeschichte.

Bei dem Gurt handelt es sich um ein Verwarnunsgeld, mit Zahlung ist die Sache abgeschlossen.

Der Vorwurf, auf der Schnellstraße (ich gehe davon aus, dass es sich um eine entsprechend beschilderte Kraftfahrzeugstraße handelt), wiegt allerdings schwerer.

Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du nicht rückwärts gefahren bist?

Sollte das jedoch angenommen werden, droht folgendes:

- Bußgeld 200 Euro (Verdoppelung bei Annahme von Vorsatz)
- 4 Punkte im VZR
- Fahrverbot 1 Monat

Der Bußgeldbescheid wird dabei mit 23,50 Euro in Rechnung gestellt.
Dieser Verstoß hat darüber hinaus als A-Verstoß probezeitliche Konsequenzen:

- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Anordnung eines Aufbauseminars.

Der Unfall wirkt sich an sich nicht auf Deine Strafe aus: Dir wird nicht vorgeworfen, dass ein Unfall passiert ist, sondern ganz neutral, dass Du Dich verkehrswidrig verhalten hast.

Der Vorwurf steht und fällt mit den Zeugenaussagen.

Wieso bist Du nach dem Unfall eigentlich weitergefahren?


mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spongi
21.05.2009, 10:30 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

@durbanZA

naja ich hatte angst...und es waren ja noch genug andere da...wie gesagt dachte nicht das es meine schuld gewesen wäre...

ich bin nicht stehen geblieben...
und auch nicht rückwärts gefahren ...
ich werde mich da gegen wehren...
und mir nen anwalt nehmen müssen...
weil das seh ich nicht ein

=) trotzdem danke ..jetzt weiss ich schon mehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
21.05.2009, 11:14 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

"und ich dachte wenn ich den halben meter zurück fahr bekomm ich das hin"

Wenn du nicht rückwärts fahren wolltest, was wolltest du dann?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.05.2009, 23:11 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

Durch das Abhauen vom Unfallort hast Du Deine Situation deutlich verschlechtert, denn damit hast Du Deine Glaubwürdigkeit natürlich nicht verbessert.

Mich wundert ein wenig, dass Dir bisher noch nicht das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wurde. Du hast eine Fahrerflucht begangen.

Ich muss Kahleberger jedoch teilweise rechtgeben. Was ich nicht bedacht hatte: Unter gewissen Umständen kann das Rückwärtsfahren den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB, erfüllen.

Dabei handelt es sich um eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
Zu befürchten wäre hier nicht nur ein Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Du einen Anwalt nehmen möchtest, würde ich keine Aussage machen, bis dieser aktiv geworden ist.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spongi
22.05.2009, 11:59 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

1. ich wollte BIN aber nicht RÜCKWÄRTS gefahren..
2. bin ich auch nicht stehen gelieben
3. ob das ne beschilderte str. war hab ich keine ahnung..
4. der lkw und der ford ..waren neben mir ...die starße war 2-spurig...

ich weiss nicht warum ich weg bin..ich hatte einfach angst,,irgendwo aber ich hatte nicht gedacht das es meine schuld wäre..

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2009, 14:31 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

Da ich nicht so ganz strukturiert geschrieben habe, versuche ich mal, einen Ãœberblick zu schaffen.

Vorgeworfen wird Dir, auf einer Kraftfahrzeugstraße (wenn es denn eine ist) rückwärts gefahren zu sein. Auch, wenn Du sagst, es sei nicht so gewesen, gehen wir jetzt mal davon aus und zeigen auf, was davon die Konsequenzen wären:

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie dieser Vorwurf behandelt werden kann:

- Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit den oben angegebenen Folgen. Jedoch wird wegen der Unfallfolge das Bußgeld erhöht werden.

- Wenn jedoch die Merkmale "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" und "konkrete Gefährdung" (die liegt hier im Unfall) hinzukommen, handelt es sich um eine Straftat. Das ist sozusagen der "worst case".
Anders als bei einer Owi folgen die Strafen hier nicht einem Regelstrafenkatalog, sondern hängen eben vom Gericht ab. Prognosen sind daher schwer.
Ganz grob kannst Du folgendes als Richtwerte nehmen:

- Geldstrafe: ca. 20 - 40 Tagessätze, wobei 1 TS einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens entspricht
- Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot
- Bei Fahrverbot: 6 Punkte im VZR; bei FE- Entzug: keine Punkte
- Bei FE- Entzug: Sperrfrist bis zur möglichen Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis: ca. 6 - 12 Monate.

ferner:
Je nachdem wie alt Du bist, kann auch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Dann werden statt der Geldstrafe ein entspr. Satz Sozialstunden verhängt.

Zum Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis:

- Das Fahrverbot ist einfach das pauschale Verbot, im betreffenden Zeitram Kraftfahrzeuge zu führen. Nach dessen Ablauf ist alles wieder in Butter.

- Beim Fahrerlaubnisentzug wird tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein vernichtet. Es wird zumeist parallel eine Sperrfrist festgesetzt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

zur Probezeit:
Sowohl bei der Behandlung als Owi als auch bei der Verurteilung nach StGB folgen probezeitliche Konsequenzen:

- Probezeitverlängerung um 2 Jahre; im Falle des FE- Entzuges ruht die Probezeit während der führerscheinlosen Zeit

- Anordnung eines Aufbauseminars.

Zur Unfallflucht:
Wenn Du Dich selbst kritisch prüft, wirst Du selbst merken, dass das nicht in Ordnung war, dass Du wegfahren bist.
Es ist goldene Regel im Straßenverkehr: Wenn's kracht, muss man da bleiben.

Die Gefahr besteht also, dass man Dir auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB (umgangssprachl. "Fahrerflucht") vorwerfen wird.

So. Das sind die harten Fakten.
Jetzt schreibst Du, Du seist nicht rückwärts gefahren.
Letztendlich kommt es dann darauf an, für wie glaubwürdig der Richter die Zeugen hält.
Durch Deine Fahrerflucht hast Du selbst Deine Glaubwürdigkeit untergraben.
Dass Du abgehauen bist, weckt den Anschein, dass Du Dich Deiner Verantwortung für den Unfall entziehen wolltest.

Zu der konkreten Beweisbarkeit kann man hier im Forum nichts sagen. Wir können nur sagen, wie die Strafen aussehen, wenn ein bestimmter Fall vorliegt.

Ich bin eingentlich nicht einer von denen, der jeden pauschal zum Anwalt schickt. In Deinem Fall ist aber ein Rechtsbeistand dringend anzuraten. Und vorher würde ich an Deiner Stelle keine Aussage bei der Polizei machen- zu groß ist die Gefahr, dass Du Deine Lage weiter verschlechterst.

Du solltest darauf achten, dass jener Anwalt sich auf Verkehrs(straf)recht spezialisiert hat. Ein Anwalt für Familien- und Mietrecht wird Dir nicht helfen können. Unterschätze also die Spezialisierung des Anwalts nicht, das ist ein ernstgemeinter Rat.

In jedem Fall wirst Du auf lange sicht einsehen müssen, dass Du einen gewaltigen Bock geschossen hast, ob Du nun rückwärts gefahren bist, oder nicht.
Und moralisch gesehen finde ich persönlich die Unfallflucht noch viel verwerflicher.

Ich hoffe für Dich, dass Du (mit anwaltlicher Hilfe) glimpflich davon kommst, aber ganz ohne spürbare Folgen wird es nicht kommen.

Was ich mich noch gefragt hatte: Hattest Du den Rückwärtsgang bereits eingelegt? Denn dann sieht es ja für den nachfolgenden Verkehr so aus, als würdest Du rückwärts fahren, das würde die Zeugenaussage erklären.

Also, die Ratschläge nochmal zusammengefasst:
- keine Aussage bei der Polizei!
- insbes. nicht zugeben, gefahren zu sein!
- Ab zum Verkehrsrechtsanwalt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
24.05.2009, 21:24 Uhr

zu: Was Passiert jetzt??????

Wie auch immer, ich würde dringend empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Ãœberholen