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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chette
15.05.2009, 18:40 Uhr

Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Hey ich wurde vor n paar Wochen vom Motorradpolizisten angehalten und hatte Termine auf meinem Handy nachgeguckt. Ich bin noch in verlängerter Probezeit und habe auch schon das zweite mal einen Punkt bekommen. Womit muss ich jetzt rechnen?
MfG Chette

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
15.05.2009, 19:05 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Nach dem alten Bußgeldkatalog waren es 40 Euro und ein Punkt, nach dem neuen müßten es dann 70 Euro und ein Punkt sein.

Da es ein Verstoß nach Katalog B ist könntest Du NOCH MAL (schon wieder) Glück haben, darauf würde ich allerdings nicht bauen, vorallem wenn Du schon zwei A-Verstöße und noch einen B-Verstoß hast! (Man weiß ja nie!)

Jedenfalls dürfte Deine Schonfrist vorbei sein!
Beim nächsten Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Wenn Du dann wieder Glück hast, darfst Du sie irgendwann neu beantragen und wenn Du auch dabei Glück hast, mußt Du vielleicht nicht noch mal zur Fahrschule. Aber Dein Topf mit Glück dürfte wohl langsam leer sein.

Ãœbrigens: Es ist egal, warum Du Dein Handy in der Hand hattest! Ob zum telefonieren, fotografieren oder zum Termincheck!

Beispiel: Ein Teilnehmer kommt zum Aufbauseminar. Er hat zwei B-Verstöße. Einer der Verstöße war, die Bedienung des mobilen Telefons, während das Kfz in Betrieb war! Leider konnte der Teilnehmer weder der Polizei, noch dem Richter gegenüber glaubhaft machen, daß es sich bei dem bedienten Gerät um einen I-Pod und nicht um das I-Phone handelte! Dumm gelaufen!!!

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15.05.2009, 19:09 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Ach vergessen!

Das Delikt heißt nämlich:
"Bei laufendem Motor Handy zur Benutzung in die Hand genommen"

Da steht nicht, wie Du es benutzt! Das ist egal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.05.2009, 21:00 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

»Ich bin noch in verlängerter Probezeit und habe auch schon das zweite mal einen Punkt bekommen.«

Das zweite mal nach der Teilnahme am ASF oder insgesamt? Jedenfalls droht nach der Teilnahme am ASF und einem neuen A-Verstoß oder zwei B-Verstößen zunächst nur eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten.

Wenn nach Ablauf der 2 Monate erneut ein A- oder zwei B-Verstöße begangen werden, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen.

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16.05.2009, 11:46 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Kahleberger, ich bin nicht immer einer Meinung mit Dir, aber in diesem Fall gebe ich Dir 100%ig Recht!

Nur um mal auf den Punkt zu bringen, was man während der Fahrt bedienen darf:

1. Autoradio
http://www.louistools.de/catalog/images/products/c
latronic/125188.jpg


2. Das Armaturenbrett
http://www.autobild.de/ir_img/57748527_f36f084ed4.
jpg


3. Navi
http://www.netzwelt.de/images/articles/navi-portab
le_garmin_1175947726.jpg


außerdem....

4. ... darf ich am Steuer rauchen, trinken, essen

5. ... in vielen LKW gibt es Kaffeemaschinen und Mikrowellen

6. ... apropos LKW: Das Funken während der Fahrt

... für all das gibt´s kein Handhalteverbot, geschweige denn eine Anweisung den Motor abzuschalten!

Und ich wette mit Euch, daß ein nicht geringer Anteil, vor allem der jüngeren Bevökerung, sein Handy bedient ohne auf das Display zu gucken!

Also meiner Meinung nach, war dieses Handy Handhalteverbot, bei laufendem Motor ein ziemlicher Schnellschuß.

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16.05.2009, 18:41 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Ich finde diese Regelung ausgewogen und durchdacht. Bei den genannten Beispielen (Radio, Navi etc.) ist zwar auch eine Ablenkung möglich, aber man kann jederzeit die Hand einfach wegnehmen, ohne dass das Gerät herunterfällt.

Im Übrigen ist das Mobiltelefon auch gleichberechtigt mit den anderen Geräten: Habe ich eine Halterung, dann kann ich auch nach Belieben auf dem Handy herumtippen. Der Gesetzgeber verbietet es also nicht bei Tempo 250 eine SMS zu schreiben, solange das Mobiltelefon in einer Halterung sitzt.

Und dass derjenige, der sein Telefon in der Hand hält auch den Motor ausschalten muss, hat auch einen guten Grund. Käme es nur auf das stillstehende Fahrzeug an, dann könnte jeder an einer roten Ampel anfangen zu telefonieren. Und wenn es dann bei Grün weiter geht, dann will man natürlich das Gespräch nicht einfach beenden oder gar das Telefon einfach fallenlassen.

Das ganze Problem lässt sich also durch eine primitive Passivhalterung lösen, die man schon für weniger als 5 Euro kaufen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.05.2009, 10:06 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

>> Und dass derjenige, der sein Telefon in der Hand hält auch den Motor ausschalten muss, hat auch einen guten Grund. Käme es nur auf das stillstehende Fahrzeug an, dann könnte jeder an einer roten Ampel anfangen zu telefonieren <<

wenn der motor aus ist (an der roten ampel) ist es erlaubt, nur zur klarstellung.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
19.05.2009, 21:48 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Jop, daß ist so ähnlich, wie mit dem Alkohol am Steuer! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
20.05.2009, 01:19 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Das ist der wahre Grung warum immer mehr Hersteller eine "Start-Stop Automatik" in ihre Autos bauen, damit man wieder ungestört an einer roten Ampel telephonieren kann ;-)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
20.05.2009, 11:16 Uhr

Zwischenfrage

Kurz dazwischengefragt an die Experten:
Was darf man denn während des Fahrens:

telefonieren, wenn man das Gerät nicht in der Hand hält? Tasten drücken, um ein Gespräch zu empfangen oder beenden?
Navi bedienen, indem man Straßennamen eintippt - das wäre schon zu viel, oder? Aber mal hier und da Ok-Tasten drücken ist erlaubt?

Wie weit geht das Bedienrecht, sofern eine Freisprecheinrichtung eingebaut ist? Würde mich wirklich interessieren...

liebe Grüße
Lillie

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.05.2009, 13:38 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Dem Wortlaut nach ist es verboten, ein Mobiltelefon während der Fahrt "zur Benutzung in die Hand zu nehmen".
Auch also die Benutzung des im Mobiltelefon programmierten Kalenders oder sogar der Uhr, oder auch das Annehmen eines Gespräches erfüllt streng genommen diesen Tatbestand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.05.2009, 13:41 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Wenn du das Telefon nicht in der Hand hältst, dann darfst du alles damit machen. Telefonieren, aufs Display schauen, die Tastatur bedienen etc. Wenn du bei Tempo 200 eine SMS schreibst und dadurch einen Unfall verursachst, dann wird das natürlich haftungsrechtlich berücksichtigt ...

Das Navi unterliegt ebenso wenig irgendwelchen Einschränkungen, darf also auch während der Fahrt bedient werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
20.05.2009, 14:14 Uhr

zu: Termine im Handy nach geguckt was kann kommen?

Ok, danke vielmals!
Also das "In-die-Hand-nehmen" ist der springende Punkt.
Die gleichen Regeln gelten auch beim Motorradfahren? Also, Voraussetzung: Navi natürlich am Lenker installiert, Handy läuft über Bedienung per Navi, ist damit per Bluetooth verbunden...

liebe Grüße
Lillie

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