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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rock-Keks
03.05.2009, 23:00 Uhr

VOLVO C30

Hallo ..
Kann mir jemand sagen, ob der C30 als Fahrschulwagen ... und besoners: als Prüfungswagen zu gelassen ist ??

Man findet nur Beiträge aus der Schweiz ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
03.05.2009, 23:58 Uhr

zu: VOLVO C30

Ich wusste garnicht das ein Auto explezit als Fahrschulwagen zu gelassen werden muss.

Aber ich seh bei uns in der Umgebung alle möglichen Typen Fahrschulwagen rumfahren (Passat/Audi A2/A3/A4/A Klasse/C-Klasse/ BMW 1er/3er etc.) also denk ich mal das der C30 auch dementsprechent genutzt werden darf, Hauptsache ist doch das 3 Personen (Du/der Leher/der Prüfer) Platz finden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
04.05.2009, 06:56 Uhr

zu: VOLVO C30

Anlage 7 (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung

2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.4 Für Klasse B:
Personenkraftwagen
- durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h
- mindestens vier Sitzplätze
- mindestens zwei Türen auf der rechten Seite.

Mehr steht dazu hier http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp
?x=gesetze/fev/a7.html

nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.05.2009, 09:36 Uhr

zu: VOLVO C30

wäre ja zu einfach wenn das alles wäre.

gibt noch etliche andere voraussetzungen.

http://www.fahrschule-online.de/pruefungstaugliche
-pkw-759392.html


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.05.2009, 11:54 Uhr

zu: VOLVO C30

Die genauen Anforderungen findet man in der Anlage 12 zur Prüfungsrichtlinie, "Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge".

Wenn ein Hersteller ein neues Fahrzeug auf den Markt bringt, dann erfolgt auch bald die Homologation nach dieser Richtlinie. Und sicherlich wird der C30 diese Anforderungen auch erfüllen.

Das gilt übrigens nur für Prüfungsfahrzeuge, nicht für Ausbildungsfahrzeuge. Für die Ausbildung in der Klasse B darf jeder Pkw mit einer bbH von mindestens 130 km/h verwendet werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.05.2009, 12:44 Uhr

zu: VOLVO C30

Also in diesem Link wird der Peugeot 207 SW (also Kombi) ja als prüfungs- bzw. fahrschultauglich ausgewiesen. Aber nicht der ganz normale 207 mit Fließheck.

Bei uns in der Nähe ist eine Fahrschule, deren Fahrschulwagen ist aber ein solch normaler 207. Also dürfen die damit gar nicht rumfahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.05.2009, 12:51 Uhr

zu: VOLVO C30

"Rumfahren" dürfen die auf jeden Fall damit, denn als Ausbildungsfahrzeug darf man jeden Pkw nehmen, der mind. 130 km/h fährt (steht oben aber schon).

Ansonsten ist diese Auflistung der prüfungstauglichen Fahrzeuge auch nicht vollständig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.05.2009, 13:14 Uhr

zu: VOLVO C30

Sagt mal, habt ihr denn den C 30 eigentlich schon als 5-Türer gesehen?
Ich guckte mich im Netz um, fand aber immer nur ein 3-türiges Modell. O_o

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.05.2009, 19:32 Uhr

zu: VOLVO C30

Den gibt es wohl tatsächlich nur als 3-Türer. Damit scheidet er als Prüfungsfahrzeug aus (wäre aber als Ausbildungsfahrzeug dennoch zulässig).

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