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Das FAHRTIPPS-Forum
devilromeo2
27.04.2009, 10:43 Uhr
Fahrverbot umgehen???
leider wurde ich mit 150 km auf der autobahn geblitzt, bei 100 km erlaubt...
nun habe ich gelesen., 12o bußgeld (nicht schlimm) aber 1 monat Fahrverbot...
kann man da nichts wg dem Fahrverbot machen, habe gehört, z.b. gemeinnüzzige spende oder das doppelte bußgeld bezahlen...
oder hat jemand ein tipp von euch??
carhol
27.04.2009, 11:55 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
tipp: nicht so schnell fahren.
ausnahmen gibt es nur in seltenen, begründeten einzelfällen, drohende arbeitslosigkeit ist kein grund.
beim ersten fahrverbot darf man sich den zeitpunkt bis zu vier monaten aussuchen.
mfg
Major König
27.04.2009, 20:06 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Wie kommst Du auf 120 Euro? Ich komme auf 160 Euro laut Bußgeldrechner, selbst wenn man die 3 % Toleranz abzieht. Zu den 160 Euro kommen dann nochmal 23,50 Verwaltungsgebühr dazu also 183,50 Euro.
Lilifood
27.04.2009, 23:07 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
<<ausnahmen gibt es nur in seltenen, begründeten einzelfällen, drohende arbeitslosigkeit ist kein grund. >>
Da muss ich wiedersprechen, wenn Du Chef in einem kleinen Betrieb bist und dort alle Strippen in der Hand hast, und Du plausiebel erklären kannst das durch deinen eingezogenen Führerschein nicht nur dein, sondern auch die Jobs deiner Angestellten in Gefahr kommen, dann könnte dies ausreichen das Fahrverbot zu umgehen.
ironwill25
27.04.2009, 23:09 Uhr
ich bin für Strafe
...und kein erbarmen!
Immerhin hast du die Geschwindigkeit um 50 km/h überschritten...da kann man Dir scon vorsatz vorwerfen und mit Vorsatz auch die Pappe vorrübergehend entziehen.....nur so hat es nen "Lernerfolg" ....und Messungen werden auch meines Wissen nicht gleich nach dem Begrenzungsschild gemacht....das gilt auch bei Polizeiwagen die hinterherfahren und eine Messung protokollieren. (rechtliche Absicherung)
mfg, ironwil525
Ellysa
28.04.2009, 08:43 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Ein Monat Fahrverbot ist doch wirklich nichts. Fahr Rad, fahr Bahn, fahr Bus oder gründe eine Fahrgemeinschaft. Tausende Menschen in Deutschland kommen so gewollt jeden Tag zur Arbeit.
150 fährt man nun wirklich nicht versehentlich bei 100.
Hollywood
28.04.2009, 16:24 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Tach,
fahr halt ne Zeit schwarz. Halt dich dann einfach an die Regeln, dann wird dich auch kein nerviger Bullenmann anhalten. Falls das nicht in Frage kommt, shit happens ;-)
Major König
28.04.2009, 20:58 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Sag mal Hollywood, hast Du nen Nagel im Kopp oder warum gibst Du hier so schlaue Tipps?
Hollywood
28.04.2009, 22:02 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
F.. U. Ich brings nur auf den Punkt. Immer dieses moralische Rumgetue. Wer würde nicht schwarz fahren, wenn er wegen so ner Mist Strafe den Job loosen könnte? Shit happens
Lilifood
29.04.2009, 18:11 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Naja auch wenn ich die Ausdrucksform von Hollywood nicht für gut heizen kann, muss man anerkennen das es durchaus eine Alternative ist.
Ich will garnicht wissen wieviel zigtausend Leute in Deutschland, trotz eines Fahrverbots Auto fahren, und sich somit zB. um den 1 Monat Fahrverbot drücken.
(Wenn diese Alternative tatsächlich für dich in betracht kommt, dann denk daran das auch die Polizei eine kleine Schichtübergabe macht, und sich somit sehr wenige auf den Straßen aufhalten) *winkmitdemzaunpfahl*
Hollywood
29.04.2009, 20:03 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Yo Servus,
danke, dass endlich mal einer sieht, was draussen abgeht. Werde an meiner Audrucksform arbeiten, bin halt ausm Ghetto, da muss man erst mal klar kommen.
Ellysa
29.04.2009, 21:12 Uhr
zu: Fahrverbot umgehen???
Aber wenn er dann nochmal geschnappt wird, hat er wirklich ein Problem ;) Und Polizeikontrollen usw können einen im ungüngstigsten Moment passieren.
Wegen reiner Bequemlichkeit würde ich das nicht machen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Drehzahlbereichen des Motors ist der Kraftstoffverbrauch günstiger?
In niedrigeren
In höheren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
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