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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rudi-Ratlos
24.04.2009, 09:20 Uhr

Was kommt auf uns zu?

Guten Morgen,

Ich hätte eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten.

Meiner Freundin wurde vor 1 1/2 Jahren die Probezeit verlängert weil sie nicht zulässige Teile an ihrem Auto hatte. Daraufhin mußte sie so ein Aufbauseminar absolvieren. Jetzt kam am Freitag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 35 kmh hinzu (ausserhalb geschlossener Ortschaft). Unsere Frage ist nun was sie ausser dem Bußgeld und den 3 Punkten zu erwarten hat. Kann denn die Pobezeit ein 2tes mal verlängert werden bzw. noch ein Aufbauseminar folgen? Wir sind für jeden Hinweis dankbar!

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.04.2009, 09:52 Uhr

zu: Was kommt auf uns zu?

Eine weitere Verlängerung der Probezeit oder ein erneutes Aufbauseminar gibt es nicht.

Deine Freundin bekommt irgendwann in den nächsten Wochen oder Monaten eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (Teilnahme ist nicht verpflichtend).

Begeht sie nach Ablauf dieser 2-Monats-Frist erneut einen A- oder zwei B-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rudi-Ratlos
24.04.2009, 14:14 Uhr

zu: Was kommt auf uns zu?

Danke für die schnelle Antwort!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

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