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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nery
01.03.2009, 16:46 Uhr

Andreaskreuz

Hallölle Leute,

vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Ich mach grad meinen Führerschein (Klasse B) und hab schon ein paar Theoriestdt hinter mir.
Aber ich versteh das mit dem Andreaskreuz vor Bahnübergängen gar nicht:)...
-Wann muss man innerorts bzw. außerorts vor dem Andreaskreuz halten?
-Muss man VOR dem AK halten oder an der 1, 2 oder 3 BAKEN?
-Für was sind die Baken überhaupt gut:) wer muss an denen halten? PKW?LKW?
-Wie weit vom AK darf man parken?

puhhh sind einige Fragen:)
aber ich würd mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte

danke im voraus
NERYYY

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern christina88
01.03.2009, 18:28 Uhr

zu: Andreaskreuz

hallo...
also wie weit entfernt man vor dem andreas kreuz parken darf das weiß ich gar nicht mehr...aber ich weiß, das wenn sich ein zug nähert, man vor dem AK warten muss. wenn der zug kommt ist es auch sehr umweltschonend wenn man für die wartezeit vor dem kreuz den motor ausschaltet.(kommt bei dem prüfer überigens auch sehr gut an). die baken zeigen dir wie weit du noch vom andreaskreuz und bahnübergang entfernt bist. bei der bake mit drei streifen bist du noch 240 m vom bahnüber gang entfernt, bei der bake mit 2 streifen 160m und bei der letzten bake mit nur einem streifen bist du nur noch 80 m dvon entfernt...
es gibt überigens zwei arten von bahnübergängen einmal den beschrankten bahnübergang,der auf dem schild mit einem kleinen zaun angezeigt wird und einmal den unbeschrankten,da ist NUR der zug in dem roten dreieck auf dem schild abgebildet...
aber egal an welchen bahnübergang du dich näherst, immer langsam heran fahren und dich nach links und rechts absichern,das auch wirklich kein zug kommt....
liebe grüße

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01.03.2009, 18:29 Uhr

zu: Andreaskreuz

Hi!

Also das Andreaskreuz ist eigentlich nur wichtig in Bezug aufs Parken!

StVo §12 Absatz 3 Nummer 6:
Das Parken ist unzulässig vor und hinter Andreaskreuzen
a) innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5 m,
b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m.
Außerdem ist es wichtig, daß Du vor dem Andreaskreuz wartest, wenn ein Zug kommt, aber das erklärt sich wohl von selbst! :-)

Die Baken sind dazu da, Dir zu zeigen, wie weit Du noch vom Bahnübergang weg bist.
Sie stehen an beiden Straßenseiten mit einem Abstand wie folgt:
Bake 3 streifig = 240m
Bake 2 streifig = 160m
Bake 1 streifig = 80m
Die Strefen der Baken sind so "gemalt", daß man den Eindruck bekommen soll, man führe in einen Trichter, also auf etwas "enges", oder gefährliches zu!

Bild: http://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/webbil
der/Themen/dvrbild_bahn2.jpg


Da es auf Landstraßen manchmal recht schwer und gefährlich sein kann LKW oder Lastzüge zu überholen schreibt der § 19 der StVo vor, dass Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und (Last-)Züge außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake zu warten haben. Somit stehen diese ca. 80 m vor dem Bahnübergang. Da die Schranken dort geschlossen sind bzw. der Gegenverkehr auch auf die Bahn wartet können nun die PKW und Zweiräder u.s.w. an dem LKW gefahrlos vorbeifahren und sich in den verbliebenen 80 m bis zum Bahnübergang einordnen.

Das ist alles was Du meines Erachtens wissen muß.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nery
01.03.2009, 19:20 Uhr

zu: Andreaskreuz

Dankeschöööööön:)

ihr habt mir echt weiter geholfen!

Liebe Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
02.03.2009, 08:12 Uhr

zu: Andreaskreuz

Auch das habe ich geschrieben, Kahleberger

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Ihnen ist Folge zu leisten

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