Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hodir
08.02.2009, 23:01 Uhr

Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Hallo zusammen,
ich hab da eine Frage, die einen Kumpel von mir betrifft. Er hat FE Klasse BE. Sein Vater hat einen Unimog mit zGG 3,49t.
Was für einen Anhänger darf er dahinter fahren. Auch noch mal 3,49t bei Auflaufbremse oder weniger. Anhängelast des Unimog ist 5t.
Wäre schön, wenn mir einer weiterhelfen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.02.2009, 16:18 Uhr

zu: Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Ich glaube, Kahleberger kann selbst dann auf herablassende Belehrungen nicht verzichten, wenn er die Antwort gar nicht kennt.

Also, Kahleberger, welche Anhänger darf man in diesem Fall mitführen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.02.2009, 23:03 Uhr

zu: Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Das fasse ich mal Eingeständnis auf, dass du es tatsächlich nicht weißt.

@ hodir: Es gibt der Klasse BE keine fahrerlaubnisrechtliche Grenze des Gesamtgewichts. Dein Kumpel darf an dem Unimog jeden Anhänger bis 5 t tatsächlicher Masse mitführen - die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf sogar größer sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.02.2009, 01:01 Uhr

zu: Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Jetzt, nachdem ich die Antwort schon gegeben habe, schiebst du deine Antwort schnell nach. Dann aber mal wieder leider falsch ...

Kahli, du bist echt ein lustiger Vogel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern miki2307
11.02.2009, 18:15 Uhr

Welchen Anänger darf gefahren werden ???

zum Beitrag von georg_g:

Es gibt bei BE doch Grenzen der Gewichte! Nach aktuellem Recht (seit 01.01.1999) darf die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges gleich die zul. Gesamtmasse des Anhängers sein (3,5t 3,5t=5t) wenn keine Anhängelast angegeben ist! Bei Allradfahrzeugen (z.B. Unimog) mit durchgehender Bremsanlage darf das Gewicht des Anhängers das 1,5fache überschreiten (3,5t 5,25t=8,75t)! Bei Klasse 3-alt war die Grenze bei 12t,wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und nicht mehr als 3 Achsen hat (2Achsen<1m wird als eine Achse gerechnet)!

mfg Miki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.02.2009, 19:17 Uhr

zu: Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Vielleicht liest du meinen Beitrag nochmal. Ich hatte geschrieben, dass es keine fahrerlaubnisrechtliche Grenze des Gesamtgewichts bei der Klasse BE gibt.

Natürlich kann es Beschränkungen nach § 42 StVZO geben. Die gelten aber beispielsweise nicht für Zugmaschinen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern miki2307
11.02.2009, 19:50 Uhr

Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Mit dem §42 StVZO Bau-und Betriebsvorschriften gebe ich dir Recht! Klar ist aber auch das die Klasse BE, B voraussetzt und B nur Fz bis 3,5t zul.Gesamtmasse sind! Über 3,5t ZGM ist die Klasse C1 (mit Anhänger bis 750kg) und C1E Fahrzeugkombinationen bis 12t wenn Leergewicht Anhänger nicht höher ist wie die ZGM des Zugfahrzeuges! Mit der Klasse 3-alt durfte man sogar bis 18,75t bei max. 3Achsen fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.02.2009, 20:02 Uhr

zu: Welchen Anänger darf gefahren werden ???

Es hat nie jemand bestritten, dass das Zugfahrzeug auch bei der Klasse BE nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben darf.

Die Fragen des TE waren (Rechtschreibfehler entstammen dem Original):

"Welchen Anänger darf gefahren werden ???"
und
"Was für einen Anhänger darf er dahinter fahren."

Die Antwort ist: Jeden Anhänger. (Dass man die Anhängelast nicht überschreiten darf, hat mit der FE-Klasse wiederum nichts zu tun.)

Dass man immer wieder auf die Klasse 3 zu sprechen kommt, verstehe ich nicht. Der Kumpel des TE hat die Klasse BE!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist