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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F.B.
24.01.2009, 12:19 Uhr

Ampeln

Hallo zusammen, hätt da mal eine Frage!

Es ist eine Kreuzung mit Ampeln.
Es gibt 2 Spuren, eine geradeaus, eine nach rechts,
über der 1 Spur (geradeaus) ist eine Ampel auf rot,
bei der Rechtsabbiegespur ist auch eine Ampel
(mit Rot und grüner Pfeil), die ist allerdings ausgeschaltet! Darf ich nach rechts abbiegen, oder muss ich warten bis die Ampel über der 1 Spur auf grün schaltet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.01.2009, 12:39 Uhr

zu: Ampeln

du musst warten.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
24.01.2009, 13:18 Uhr

zu: Ampeln

Warum muß er warten?
§37 Abs 2 Ziff 4: Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden.

Wenn für den Rechtsabbieger kein Lichtzeichen gegeben wird, so kann er abbiegen.
Das Grünpfeilschild wird bedeutungslos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
24.01.2009, 14:22 Uhr

zu: Ampeln

Also da würde ich auch sagen dass du warten musst.

Ich bin auch täglich an so einer Kreuzung (Normale Ampel für Geradeausfahrer und Linksabbieger, Zweifarbenampel Gelb-Grün für Rechtsabbieger) und habe noch nie gesehen, dass einfach jemand rechts abbiegt, obwohl die normale Ampel rot ist und die für rechtsabbieger aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern F.B.
24.01.2009, 16:36 Uhr

zu: Ampeln

Hi erstmal vielen Dank für eure Hilfe!

Also bei der Rechtsabbiegespur ist eine Ampel (kein Schild ) mit einem gelben und grünen Pfeil, aber die war ausgeschaltet. Es war quasi nur die Ampel an die über beide Spuren rüber geht an, und die war rot!

???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
24.01.2009, 19:44 Uhr

zu: Ampeln

Wie soll das gehen?
Es gibt 2 unabhängige Ampeln (jede mit rot, gelb, grün) für 2 Richtungen (die rechte hat einen Pfeil).
Siehe oben: "Rechtsabbiegespur ist auch eine Ampel (mit Rot und grüner Pfeil)".

Wenn die Ampel für die Geradeausspur rot zeigt, dann soll sie für beide Fahrspuren gelten!?
Wenn sie grün zeigt, dann nur für die Geradeausspur!?

Also: Eine Ampel gilt doch nicht nach Bedarf, mal für einen Fahrstreifen, mal für 2.

Anders sehe ich die Sache, wenn neben einer Ampel, die für beide Fahrtrichtungen gilt - also für die gesamte Kreuzung - ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil das Rechtsabbiegen erlaubt (aber das entspricht nicht der Schilderung von F.B.)

Ich kenne eine Kreuzung bei der die Ampeln folgendermaßen sind:
Linksabbiegespur hat eine Ampel mit Pfeilen nach links, Geradeausspur hat eine Ampel mit Geradeauspfeil. Rechtsabbiegespur hat eine ganz normale Ampel (rot, gelb, grün) ganz ohne Pfeile.
Warum sollten jetzt alle warten, bis die Ampel der Rechtsabbiegespur auch auf Grün schaltet?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.01.2009, 19:58 Uhr

zu: Ampeln

»Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden.«

Ja, wenn das so ist, dann gelten die Ampeln für den jeweiligen Fahrstreifen, dem sie zugeordnet sind.

Wenn aber nur eine einzige Ampel vorhanden ist, dann regelt diese die Einfahrt in die Kreuzung für alle Fahrstreifen. Wenn die Ampel rot ist (und für Rechtsabbieger keine eigene Ampel vorhanden ist bzw. wenn diese ausgeschaltet ist), dann müssen alle Fahrzeuge warten, egal, wohin sie fahren und egal, auf welchem Fahrstreifen sie fahren.

Erst wenn für Rechtsabbieger der Grünpfeil aufleuchtet, dann dürfen diese nach rechts abbiegen.

Allerdings behaupte ich mal, dass an dieser Kreuzung eine Ampel nicht nur über der Geradeausstraße hängt, sondern auch noch am rechten Fahrbahnrand eine Ampel vorhanden ist. Ich könnte jedenfalls wetten, dass an der Kreuzung insgesamt 3 Ampeln angebracht sind, nämlich zwei Ampeln "rot-gelb-grün" ohne Pfeile und eine Ampel "gelb-grün" mit Pfeilen.

Die Schilderungen zu solchen Stellen sind leider manchmal etwas ungenau. Im Ausgangsbeitrag ist auch die Rede davon, dass die Rechtsabbiegerampel "Rot und grünen Pfeil" hat, dann heißt es, dass sie einen gelben und einen grünen Pfeil hat. Letzteres dürfte wohl richtig sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hollywood
24.01.2009, 23:50 Uhr

zu: Ampeln

Also laut Paragraph 3 im BGB darfst du die Ampel bei Rot immer überfahren, wenn du keine Leute aktiv gefährdest. Von daher darfst du hier fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.01.2009, 13:34 Uhr

zu: Ampeln

<<Also bei der Rechtsabbiegespur ist eine Ampel (kein Schild ) mit einem gelben und grünen Pfeil,>>

ich glaube, das ist der springende Punkt.
Es handelt sich um diese typische "Zusatzampel" mit nur gelb/grün, die den Rechtsabbiegern bei Bedarf das Fahren ermöglicht. Sonst ist sie grundsätzlich aus und es gilt die "normale" Ampel.

Also musst du natürlich warten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hezwtal
10.02.2009, 07:03 Uhr

zu: Ampeln

Ist es nicht so, dass eine Ampel, die ausgeschaltet ist, so zu behandeln ist, als wäre sie nicht vorhanden?

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