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Das FAHRTIPPS-Forum
pirago
19.01.2009, 14:35 Uhr
Ein grosses Problem?????
also mir wurde vor ca. 3 jahren der führerschein genommen, habe eine grosse dummheit gemacht, bin mit 1,3 promille gefahren und habe einen unfall gebaut ohne menschlichen schaden bzw. war nur mein auto totalschaden. ich bin selbständig arbeite in der gastronomie, 7 tage die woche, täglich mindestens 10 std.! bis jetzt war alles kein problem mit einkaufen oder ähnlichem, habe dass mit meiner frau erledigt. nun aber wie so oft im leben, funktioniert es nicht mehr und es steht die scheidung vor der tür. jetzt stehe ich da, ich frage mich wie sich dass leute ausdenken mit der mpu usw., woher soll ich die zeit nehmen. ich kann ja schlecht den laden dicht machen um die mpu und den führerschein neu zu machen. würde es eine möglichkeit geben sowas nachts zu machen, würde ich es tun. oder irgendwas? ich bin verzweifelt, ich meine, es steht die existenz auf dem spiel nicht nur meine sondern auch die meiner kinder, die bei mir leben. Wie soll ich dass schaffen?! gibt es nicht ein eilverfahren für sowas? kann ich den in italien machen und der wird hier anerkannt, bin italienischer staatsbürger? ich war bis zum unfall starker alkoholiker bin seit fast 3 jahren trocken und ein aa geworden! für hilfe wäre ich sehr dankbar.
mfg michele
durbanZA
19.01.2009, 17:04 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
Hallo.
Nimm es mir nicht übel, aber ein wenig regt sich bei mir da immer der Gedanke "jeder ist seines Glückes Schmied".
Natürlich gibt es unfassbare Härten, aber anscheinend bist Du jemand, der solche Härten angeht und Probleme überwindet. Den wichtigsten Teil, den Kampf gegen Dein Alkoholproblem, hast Du bereits angegangen.
Kehren wir zum harten Boden der Realität zurück: Um die MPU wirst Du nicht drum herum kommen, wenn Du eine (in Deutschland gültige) Fahrerlaubnis (oder 15 Jahre warten) möchtest.
Die MPU selbst dauert ja nicht lange; wie viel Zeit Du in die Vorbereitung investierst, ist Deine Entscheidung.
Immerhin gibt es eine gute Nachricht für Dich: Durch eine Gesetzesänderung im Oktober 1008 brauchst Du den Führerschein nicht nocheinmal "neu machen".
Wenn Du die MPU bestanden hast, kannst Du die FE beantragen und sie wird Dir dann prüfungsfrei erteilt werden.
Wenig zeitaufwändige -und vorallem kostenlose- Hilfe für die MPU- Vorbereitung findest Du im MPU- Forum von www.verkehrsportal.de . Dort befinden sich viele, die sich von allen Seiten her mit der MPU auskennen. Auch (ehemals) Betroffene erzählen dort von Ihren Erfahrungen und geben Rat.
Wenn Du dort Deinen Fall und Werdegang schilderst, bekommst Du sicherlich Ratschläge, wie Du Dich weiter auf die MPU vorbereiten kannst und ob Du schon weit genug bist, Dich daran zu versuchen.
Alles Gute!
mfG
Durban
pirago
19.01.2009, 23:46 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
also wenn ich es richtig verstehe, muss ich den führerschein nicht neu machen, egal wie lange es her ist dass ich den den führerschein verloren habe? ich muss "nur" die mpu machen? bei mir kam der unfall gerade wo ich mich selbständig gemacht habe, deshalb war es eine harte zeit und ich konnte die mpu bei bestem willen nicht bestehen bzw. machen. ausserdem hatte ich angst davor, dass mir sowas nochmal passiert.
danke für die hilfe
mfg michele
pirago
20.01.2009, 00:04 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
eins muss ich noch erwähnen, ich habe mein führerschein erst mit anfang dreissig gemacht und der unfall ist mir in der probezeit passiert. gilt dass mit dem nicht nochmal machen auch?
to
20.01.2009, 00:52 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
Ruf doch morgen früh mal bei der Fahrerlaubnisbehörde Deines deutschen Wohnortes an.
Der Dienststellenleiter dort kann Dir ganz sicher sagen, was Du genau machen musst, um Deine Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
P.S. Danach such Dir in Italien eine Frau! Denn die können nicht nur besser Autofahren, sondern auch... ;-)
durbanZA
20.01.2009, 18:47 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
» eins muss ich noch erwähnen, ich habe mein führerschein erst mit anfang dreissig gemacht und der unfall ist mir in der probezeit passiert. gilt dass mit dem nicht nochmal machen auch? «
Ja.
Die sog. Zwei- Jahres- Regel (§ 20 Abs. 2 a.F.) wurde abgeschafft.
Nur, damit beim Telefongespräch mit der FeV keine Unklarheiten aufkommen:
- Die Fahrerlaubnis muss (nach wie vor) neu beantragt werden.
- Für diese Neubeantragung ist aber die praktische und die theoretische Prüfung nicht mehr notwendig (§ 20 Abs. 2 FeV n.F.).
Wie lange ist denn die FE bei Dir schon weg?
Mal ne ganz blöde Frage: Bist Du Dir sicher, dass Du eine MPU machen musst?
Bist Du vorher schonmal mit Alkohol auffällig gewesen?
pirago
23.01.2009, 12:05 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
ungefähr 4 bis 5 jahre ist der schein weg, eine woche bevor die probezeit zu ende war ist es passierd. MPU? ja weil ich vom zustelligem amt damals ein schreiben bekommen habe. nein bin vorher nie auffällig wegen alkohol oder sonst was geworden. die sperre betrug ein jahr damals. nur wie ich oben erwähnt habe bin ich gerade damals selbständig geworden und hatte für die mpu überhaupt keine zeit, frau war schwanger usw.! jetzt habe ich mal bei einer fahrschule bei mir um die ecke angerufen und der fahrlehrer sagte, es liege immernoch im ermessen des landratsamtes (wohne in bayern) ob ich den führerschein neu machen muss, aber er schätze ja. Hat er recht?
danke durbanZA für deine hilfe
carhol
23.01.2009, 17:22 Uhr
zu: Ein grosses Problem?????
mit der einschätzung kann dein fl richtig liegen, muss aber nicht.
durban hat immer geschrieben das keine prüfung mehr nötig ist, da hat er auch recht. allerdings ist das eine KANN-bestimmung die der sachbearbeiter in deinem landratsamt entscheidet.
mfg
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Andreaskreuz warten
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
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