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Das FAHRTIPPS-Forum
Andreas Wismann
14.01.2009, 22:41 Uhr
Freu! Verschrottungsprämie!
Ich wollte mich nur mal kurz öffentlich freuen!
Habe 9 Jahre alten Wagen, verschrotte den, kaufe einen Neuwagen und bekomme vom Staat 2.500 Euro dazu?
Klingt, als ob ich das noch nicht ganz fassen kann!
carhol
14.01.2009, 22:36 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
noch 14 tage warten, genaue modalitäten sind noch nicht bekannt und durch den bundesrat ist es auch noch nicht. kann sein das die fdp noch schwierigkeiten macht.
mfg
Andreas Wismann
14.01.2009, 22:37 Uhr
Daumen drücken
Wie so oft. Erst die Nägel mit den Köpfen abwarten...
Andreas Wismann
14.01.2009, 22:45 Uhr
wer zahlt das?
Ooooh.
Der Staat, das sind ja wir...
Wir kaufen uns also sozusagen höchstselbst unsere Schrottmöhren zu überhöhten Preisen ab.
Ist das clever!
bs01
14.01.2009, 22:47 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
Nägel bei denen die Köpfe UNTEN sind, bitte nicht wegwerfen !!!!
Sind alle ausnahmslos für die HolzDECKE zu gebrauchen !
Gruß
bs01
Georg_g
15.01.2009, 01:15 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
In Australien kann man die Nägel auch noch verwenden, weil dort oben und unten bekanntlich vertauscht sind.
Das mit der Verschrottungsprämie lohnt sich natürlich nur, wenn das Auto auch weniger wert ist als die Prämie. Nicht dass noch jemand seinen Wagen verschrotten lässt, der noch 5000 Euro wert wäre ...
Hinniwilli
15.01.2009, 12:32 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
Es wird also nachträglich derjenige belohnt, der jahrelang mit einer alten Dreckschleuder die Luft verpestet hat. Also immer schon die Umwelt verschmutzen, bis man für Aufhören belohnt wird, sonst geht man leer aus.
Andreas Wismann
15.01.2009, 13:03 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
ja, und wie frustrierend ist es erst, wenn bis vor kurzem noch eine Uralt-Rostlaube besaß, diese aber gestern Vormittag auf dem Schrottplatz beerdigt hat und dafür sogar noch löhnen musste...
Tausende Euro einfach so in den Müll geworfen.
trexer
18.01.2009, 17:35 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
Hier beim Nachbarn steht ein Golf 3 für 1300€ abzugeben... Wer einen Neuwagen kaufen will sollte also erst diesen Wagen kaufen und dann verschrotten, das lohnt sich
diezge
18.01.2009, 17:46 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
Hallo trexer,
das geht leider nicht, weil es die Prämie erst gibt, wenn ein Altwagen mindestens 1 Jahr auf Dich angemeldet ist...
Gruß,
diezge
Georg_g
19.01.2009, 06:03 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
Die Informationen auf der Seite von N24 sind nach derzeitigem Stand der Dinge praktisch alle falsch.
»Die Prämie solle ab sofort und beschränkt für ein halbes Jahr lang gezahlt werden«
Die Prämie wird bis zum 31.12.2009 bezahlt bzw. bis die Förderungsmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erschöpft sind.
»Es solle sie auch nur für Autos der Abgasnormen Euro-1 und Euro-2 geben.«
Die Prämie ist nicht an eine bestimmte Schadstoffklasse des Alt-Fahrzeugs gebunden.
»Sichergestellt werden müsse, dass ein Auto mindestens ein halbes Jahr lang in Deutschland zugelassen war ... «
Ein Jahr.
»Der Autobesitzer müsse zudem nachweisen, dass er ein neues und saubereres Fahrzeug mit mindestens der Abgasnorm Euro-3 kauft.«
Mindestens Euro 4.
Kaum zu glauben, dass man in einem so kurzen Absatz derart viele Fehler unterbringen kann.
tolu
19.01.2009, 14:29 Uhr
zu: Freu! Verschrottungsprämie!
euro 4 ist doch nicht viel. das hat mein über 9 jahre alter golf schon. verschrotten würde ich den sicher nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden
An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein
An Straßenkreuzung und -einmündungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-010 / 3 Fehlerpunkte
Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. In welchen Fällen müssen sie darauf verzichten, voreinander links abzubiegen?
Wenn Markierungen auf der Fahrbahn es verbieten
Wenn der entgegenkommende Linksabbieger kurz vor der Kreuzungsmitte anhält
Wenn Sie erkennen, dass der entgegenkommende Linksabbieger hinter Ihnen abbiegen will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
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