Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 10:38 Uhr

Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Hallo zusammen,

ich hatte im September 05 einen Unfall und hätte bis April 06 die Nachschulung (ASF) machen müssen. Da ich aber kein Geld hatte wurde mir der Führerschein entzogen (weil ich da auch noch geschludert hatte mit Zwangsgeld).

Nun möchte ich gerne den Führerschein wieder haben. Klar ist natürlich, dass ich erstmal die Strafen zahle. Was muss ich noch tun, damit ich ihn wiedererhalte? Die Nachschulung muss ich immernoch besuchen, oder? Und wie siehts danach aus? Muss ich den Lappen nochmal komplett neu machen?

Vielen Dank schonmal im Voraus;)

Grüße,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 11:14 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Komplett neu machen musst du den Lappen nicht. Du gehst mit einem Passfoto, einer Sehtestbescheinigung und etwas Geld zur Führerscheinstelle und stellst dort den Antrag auf Neuerteilung. In der Regel kann man dir dort auch sagen, welche Fahrschulen im Umkreis ein ASF anbieten, anderenfalls musst du etwas herumtelefonieren, welche Fahrschule demnächst einen Kurs anbietet.

Nach erfolgter ASF-Teilnahme gibst du die Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle ab und bekommst deinen Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 11:46 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Obwohl es schon etwas länger her ist?

Das wäre ja phantastisch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 11:49 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Noch eine Frage: ich hätte schon eine Fahrschule, wo ich die Nachschulung machen kann. Könnte ich die also direkt machen und dann dort hinmarschieren?

Sorry für die doofen Fragen;)

Grüße und danke nochmal,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 12:13 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Wenn du schon eine Fahrschule hast, die demnächst ein ASF anbietet, kannst du dich natürlich dort schon anmelden.

Den Antrag bei der Führerscheinstelle würde ich dennoch schon bald stellen, weil die Bearbeitung des Antrags und die Herstellung des Kartenführerscheins auch einige Zeit benötigen. Wenn du beides parallel machst, hast du deinen Führerschein schneller.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DanielSNRW
05.01.2009, 13:03 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

Ich danke euch! Dann steht dem ja nichts mehr im Wege.

Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste...aber so ist es natürlich noch besser:)

Viele Grüße,
Daniel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.01.2009, 13:17 Uhr

zu: Vor fast 3 Jahren Führerschein abgegeben

»Ich hatte nämlich gehört, dass man nach 2 Jahren wirder eine Prüfung machen müsste ...«

Bis vor einigen Wochen war das auch tatsächlich so. Die 2-Jahres-Regelung wurde aber abgeschafft. ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang