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Crashkid
04.12.2008, 10:35 Uhr
Fristen in der Probezeit?
Hallo zusamen,
ich bin mir gerade mal wieder unsicher und brauche Bestätigung von euch ;-)
Ich bin vorgestern nachmittag in Berlin am AD Oranienburg geblitzt worden. Ich kam von der A111 und bin auf die A24 in Richtung Hamburg gefahren. Da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne und auch kein Schild gesehen hatte, weiß ich nicht wie schnell ich in diesem bereich fahren durfte.
Falls jemand von euch weiß, wo der Blitzer stand und wieviel km/h dort erlaubt sind wäre ich für die Information dankbar.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Meine Probezeit wurde bereits einmal verlängert und endet nun am 24.03.2008.
Ich war mit einem Firmenwagen unterwegs, dementsprechend dauert es nun ja vermutlich einige Zeit bis ich als Fahrer ermittelt wurde, dann bekomme ich einen Anhörungsbogen, dann dauert es bis der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist und die Punkte im FZR eingetragen sind. Und erst dann bekomme ich die Möglichkeit innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ist das soweit richtig?
Wenn ich mich nicht irre, können erst wieder Probezeit-Konsequenzen in Kraft treten, wenn die 2-Monatsfrist abgelaufen ist. Wenn ich das also mal hochrechne habe ich meine Probezeit im Prinzip überstanden, richtig?
Vorrausgesetzt natürlich, dass es sich bei der Geschwindigkeitsübertretung überhaupt um einen A-Verstoß handelt. Ich hatte knapp 120 auf dem Tacho.
Bitte nicht falsch verstehen? Habe nicht vor jetzt zu rasen, weil mir nichts mehr passieren kann, sondern möchte nur wssen ob es sich lohnt die Fristen alle voll auszunutzen.
Liebe Grüße
Crashkid
Georg_g
04.12.2008, 10:55 Uhr
zu: Fristen in der Probezeit?
»Ich kam von der A111 und bin auf die A24 in Richtung Hamburg gefahren.«
Zwischen der A111 und der A24 liegt noch die A10/Berliner Ring. Vor dem Kreuz Oranienburg gelten auf der A24 100 km/h, nach der Ãœberleitung auf die A10 gelten 120 km/h. Da du nach Tacho knapp 120 gefahren bist, war es wohl vor der Ãœberleitung. Und deswegen wird es wohl auch keine Punkte geben.
»Meine Probezeit wurde bereits einmal verlängert und endet nun am 24.03.2008.«
2009, nehme ich an. Ansonsten ist es bezüglich der Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung so, wie du es schon geschrieben hast.
Crashkid
04.12.2008, 11:19 Uhr
zu: Fristen in der Probezeit?
Danke für die flotte Antwort. Das klingt ja schonmal ganz gut. Mit 2009 hast du natürlich Recht.
Kann es eigentlich sein, dass auf Autobahnen in Norddeutschland mehr Schilder stehen? Ich habe immer das Gefühl hier im Norden steht alle 150 Meter ein Schild wenn es eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit gibt. Weiter südlich hatte ich schon öfters den Eindruck, dass weniger Schilder aufgestellt sind.
Mag auch an meiner Einbildung liegen...
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