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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rob11
21.11.2008, 16:57 Uhr

In den Graben gefahren, Nachschulung?

Hallo,
ich bin Zivi bei nem Fahrdienst und hab heute in einer Kurve bei Schnee und Glätte die Kontrolle über meinen Dienstwagen verloren (ins Schleudern geraten) und bin auf der gegenüberliegenden Straßenseite in den Graben gefahren. Auf anraten eines Taxifahrers habe ich bei der Polizei angerufen, die den ADAC zu mir geschickt hat, der mich dann rausgezogen hat.

Es ist überhaupt kein Schaden entstanden, weder an meinem Auto noch sonst irgendwo (keine Leitplanke oder so).

Ich bin aber noch in der Probezeit. Die Polizei hat per Telefon mein Kennzeichen erfasst und auf diesem ADAC-Zettel, den ich unterschreiben musste, war "Unfall" angekreuzt.

Muss ich mit Punkten und einer Nachschulung rechnen?
Wie teuer wird das Rausziehen durch den ADAC etwa?

Bitte klärt mich auf, ich bin grad total fertig deswegen.

Robert

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21.11.2008, 17:02 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich ausgewählt. Wäre nett, wenn ein Moderator das Thema in den richtigen Bereich schieben könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaktus
21.11.2008, 17:12 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

"Tut mir leid, ich dachte ich hätte den "Probezeit"-Forenbereich"

Noch ein armer Schlucker mit dem das Forum macht was es will.
:-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.11.2008, 17:25 Uhr

zu: In den Graben gefahren, Nachschulung?

ohne mir jetzt 100 % sicher zu sein, glaube ich, dass wenn die Polizei nicht vor Ort war um den Unfall aufzunehmen, dann bleibt dir auch das Bußgeld/Probezeitmaßnahmen erspart.
Die haben nur für dich den ADAC angerufen.

Bei den Kosten würde ich mir keine Sorgen machen...da keinerlei Schaden entstanden ist. Ich tippe mal so auf um die 100 euro...wobei das schon hochgegriffen ist meiner Meinung nach.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

Ihr Kraftfahrzeug verliert etwas Öl. Wie viel Trinkwasser kann bereits durch einen Tropfen Öl ungenießbar werden?

Bis zu

- 600 Liter

- 50 Liter

- 1 Liter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h