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wilma69
28.10.2008, 17:21 Uhr
verlier ich mein führerschein?
ich fuhr auf der A 31 Ich wechselte nach einem Überholvorgang auf den rechten Fahrstreifen und wollte wieder nach links wechseln, als ich ein langsamer fahrendes, vorausfahrendes Fahrzeug einer 56-jährigen Fahrzeugführerin aus Essen erkannte. Bei diesem abrupten Ausweichen und einer Vollbremsung verlor ich die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß gegen das Heck des Fahrzeuges der vorausfahrenden Frau. Der Wagen der 56-jährigen prallte gegen die Mittelschutzplanke und kam auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand. Die Frau wurde leicht verletzt. Mein Auto stieß zunächst gegen die rechtsseitige und danach gegen die Mittelschutzplanke. Dabei wurde ein 32-jähriger Mitfahrer aus dem Fahrzeug geschleudert und brach sich sein Schinnbei drei weitere Mitfahrer und ich erlitten keine Verletzungen.was wird jetzt auf mich zukommen verlier ich mein Führerschein ich bin noch in der Probezeit.
Georg_g
28.10.2008, 18:28 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
Aus deiner Schilderung geht praktisch überhaupt nicht hervor, was passiert ist. Wir kennen jetzt zwar so interessante Details, wie dass die Frau aus Essen 56 Jahre alt ist, aber nicht, wie der Unfall sich zugetragen hat.
Da war also ein "langsamer fahrendes, vorausfahrendes Fahrzeug" und plötzlich war ein abruptes Ausweichen und eine Vollbremsung nötig.
Hat die Frau denn plötzlich den Fahrstreifen gewechselt oder hat du gepennt und bist einfach aufgefahren?
wilma69
28.10.2008, 19:04 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
Ich fuhr ganz normal auf der Autobahn(es regnete) überhollte ein Auto und führ dann wider auf die rechte Fahrspur plötzlich verringerte die vor mir Fahrende stark ihre Geschwindigkeit.Ich vesuchte auszuweichen und dabei verlor ich die Kontrolle über das Fahrzeug.
tolu
29.10.2008, 11:18 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
allerdings kannst dich zivilrechtlich vor ansprüchen des mitfahrers wohl schützen, falls er nicht angeschnallt war. immerhin ist er aus dem auto geschleudert worden.
für den rest tippe ich auf unangepasste geschwindigkeit.
wilma69
29.10.2008, 11:43 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
ich hab mich woll nicht richtig ausgedrückt sorry
also ich bin 130 km / h gefahren
und der Verletzte war mein beifahrer der leider nicht angeschnallt war
wilma69
29.10.2008, 13:27 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
nein das ist kein Fake , und ich habe das nicht gesehen das er nicht angeschnallt war er und
zwei weitere Beifahrer saßen hinten , ich kann mir auch nicht erklären wie er aus dem Auto geschleudert werden konnte das Auto hat sich einpaar mal gedreht alles ging so schnell
http://www.wieboldtv.de/pageID_6743096.html
Hinniwilli
30.10.2008, 10:56 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
130 km/h bei Regen und Dunkelheit sind deutlich überhöht. Selbst bei Trockenheit. Auch auf der Autobahn gilt das Sichtfahrgebot, d.h. man darf nur so schnell fahren, dass man vor einem stehenden Hindernis rechtzeitig anhalten kann. Da ist mit Abblendlicht selbst bei Trockenheit kaum mehr als 80km/h möglich.
durbanZA
30.10.2008, 15:27 Uhr
@hinniwilli
Auf Autobahnen muss die Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichtes angepasst werden.
jules17
30.10.2008, 15:48 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
du bist 41 und noch in der Probezeit?
Hinniwilli
30.10.2008, 17:03 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
"Auf Autobahnen muss die Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichtes angepasst werden. "
Aber nur dann, wenn auf andere Weise ("fremdes Licht") gesichert ist, dass das Sichtfahrgebot eingehalten wird - und das war hier offensichtlich nicht der Fall.
wilma69
30.10.2008, 20:34 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
das mit dem Alter und den Namen erklärt sich darin das meie Frau mich auf diese Seite angemeldet hat
ich wünschte das alles wäre nicht war doch das ist es leider
durbanZA
30.10.2008, 20:52 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
So, jetzt mal Butter bei die Fische.
Da hier nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten im Raum stehen, ist es schwer, Prognosen bezüglich der zu erwartenden Strafe anzustellen.
Die Probezeit ist ersteinmal das kleinere Problem.
Im Vordergrund steht hier der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB. Ob sich die Behörden hier noch einen § 315c StGB basteln, bleibt abzuwarten.
Mögliche tateinheitlich begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verstoß gegen Sichtfahrgebot, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gefährdung bei Fahrstreifenwechsel) lasse ich zunächst außer Betracht, da sie hinter der KV zurücktreten.
In Anbetracht der Schwere der Verletzungen halte ich eine Freiheitsstrafe für unwahrscheinlich.
Hier kommt eine Geldstrafe in Frage, die in Tagessätzen berechnet wird: Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens.
Über die Anzahl der Tagessätze lässt sich nur wage mutmaßen, würde sie aber hier (so aus dem Bauch raus) zwischen 40 und 80 ansiedeln.
Darüber hinaus werden im Falle einer Verurteilung 5 Punkte im VZR eingetragen; ein Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Die Anordnung eines Fahrverbots ist möglich.
Die fahrlässige KV wird nur bei besonderem öffentlichen Interesse oder auf Antrag des (der) Geschädigten verfolgt, daher ist es ratsamt, dort mit einem riesigem Blumenstrauß vorstellig zu werden.
Auch die Einstellung gegen Geldauflage ist denkbar.
mfG
Durban
wilma69
30.10.2008, 21:12 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
Naja morgen hab ich ein Termin beim Anwalt,
mal sehen was der sagt .
Und es stimmt ich habe ein bischen abgeschrieben , weil ich nicht wusste wie ich anfangen sollte ,mir gehen so viel Dinge durch den Kopf.
Meinen Arbeitskollegen geht es recht gut ,wir telefoniren oft miteinander .
Ich glaube nicht das von ihm noch was kommt.
durbanZA
30.10.2008, 22:45 Uhr
zu: verlier ich mein führerschein?
Wie gesagt, das beste ist wohl, einen Blumenstrauß für den Verletzen zu organisieren, damit der den Strafantrag nicht stellt.
Das kann auch einen Staatsanwalt milde stimmen, der ja schließlich darüber zu entscheiden hat, ob sich die Öffentlichkeit für die Sache in besonderem Maße interessiert ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-115 / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte
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Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
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