Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern easy-freezy
06.10.2008, 14:15 Uhr

wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

ich habe ne wichtige frage, auch wenn die sich als dumm herausstellt   , kann ich zum tüv gehen und den theorie test machen wann ich will (innerhalb der öffnungszeiten)?
oder muss ich erst zur fahrschule dort einen termin für die prüfung bei tüv machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ullib
06.10.2008, 15:57 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

Hallo,
bei uns in Hamburg ist es so, dass mehrere Prüfungstermine pro Tag an 4 verschiedenen Orten angeboten werden. Hingehen kannst du zu welchem du willst. Mitbringen musst du die Bescheinigung über deine abgeleisteten Theoriestunden, die dir die Fahrschule ausstellt. In meiner Fahrschule wurde das dem TÜV sogar online übermittelt.
Frage deinen TÜV-Stelle oder deine Fahrschule, wie das bei euch geregelt ist.

Grüße

Ulli

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.10.2008, 20:57 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

es geht dir wohl darum, die theo prüfung ohne einverständnis deines fl zu machen.
das geht nicht weil er eine ausbildungsbescheinigung ausstellen muss ohne die du nicht geprüft werden darfst.
den organisatorischen ablauf wird dir dein fl sagen können, da es in den regionen unterschiedlich gehandhabt wird.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern easy-freezy
06.10.2008, 22:27 Uhr

zu: wie geht das jetzt mit tüv und fahrschule?

nene darum ging es mir nich carhol, trotzdem danke. ich wollte nur wissen ob ich zu meiner fahrschule muss und mir dort nen termin für die theoret. prüfung beim tüv machen soll. weil mein bruder sagte mir ich kann hingehen wann ich will hauptsache tüv hat offen und mit allen papieren, alle 14 std hab ich schon wollte nur sicher gehen. wollte mir den langen weg bis zur fahrschule ersparen wegen der frage.
wohne übrigens in mönchengladbach, etwas weiter weg ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt