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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Vinc.
02.10.2008, 14:53 Uhr

Auffahrunfall Probezeit Tipps

Hi,

am Dienstag hatte ich einen Auffahrunfall als ich auf dem Weg zur Berufsschule war. Bin mit circa 30-40 km/h meinem Vordermann hinten reingefahren.

Mein Auto hat Totalschaden, das Auto vor mir hat Beulen in der Heckklappe und eine kaputte Stoßstange. Das Auto vor ihm hat leichte - garkeine Kratzer in der Stoßstange abbekommen. Den Schaden an den beiden anderen Autos zahlt meine Versicherung (dadurch steigt meine Prämie..).

Dumm Gelaufen, aber lässt sich nun nichtmehr ändern. Wie zieh ich mich am besten aus der Schlinge, um nicht an einer Nachschulung & weiteren Teuren Sachen teilzunehmen?

Soll ich in der Stellungnahme schreiben das ich Unaufmerksam war und deswegen nichtmehr genügend Abstand zum Bremsen hatte? Oder das ich raufgerutscht bin durch den Regen, obwohl ich gebremst hatte?

Wär toll wenn ihr mir helfen könntet :-/

LG

Vinc.

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02.10.2008, 15:31 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Hat die Polizei denn schon irgendetwas verlauten lassen, was sie Dir genau vorwirft?

Bei einem leichten Auffahrunfall ohne Personenschaden ist es nicht unüblich, dass die Sache mit einem Verwarngeld erledigt ist- ohne irgendwelchen Konsequenzen für die Probezeit.

Das Argument mit dem Regen solltest Du schnellstmöglich vergessen.
Denn somit gibst Du zu, dass Du Deine Geschwindigkeit nicht den Wetterverhältnissen angepasst hast.
Das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist ein A-Verstoß und führt zur Anordnung der Probezeitmaßnahmen,

mfG
Durban

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02.10.2008, 15:50 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Die Polizei wirft mir einen Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung ( § 299 StGB ) zu. Fahrlässige Körperverletzung, weil die vorderste Fahrerin (die mit den paar Kratzern in der Heckstoßstange) der Polizistin Kopfschmerzen erzählt habe. Mir hat die Fahrerin allerdings gesagt, dass sie Ok sei.

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02.10.2008, 16:09 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Das Verfahren wegen der fahrlässigen KV wird vermutlich eingestellt werden.

Entscheidend für die Bestrafung ist nicht der Unfall an sich, sondern das Fehlverhalten, das zu dem Unfall geführt hat.
Einen Anhörungsbogen hast Du noch nicht?

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02.10.2008, 16:21 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

**Einen Anhörungsbogen hast Du noch nicht?**

doch doch, kam gestern per Post. Daher überleg ich ja grad, wie ich am günstigsten die Stellungsnahme bzw. den Tatbericht niederschreibe.

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02.10.2008, 16:33 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Und was wird Dir darin konkret vorgeworfen? Stehen da §§ oder TBNR- Nummern (BKat)?

Ich muss jetzt ein paar Stunden weg, aber vielleicht sehen die anderen ja hier rein, ich bin heute abend wieder da.

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02.10.2008, 16:49 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Es steht nur drin:

Tatvorwurf:
Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung ( § 299 StGB ).

Sachverhalt:

Aus Unachtsamkeit fuhren Sie auf das vor Ihnen fahrende Fahrzeug des anderen Beteiligten auf. Durch die Wucht des Aufpralles wurde das benannte Fzg. auf das ebenfalls davor befindliche Kraftfahrzeug geschoben. Es kam zu Unfall mit Sach- und Personenschaden. Drei Fahrzeuge beteiligt.

Hab mir dazu folgendes bisher ausgedacht, für meine eigene stellungsnahme, die ich auf dem Anhöhrungsbogen ausfüllen kann:

Am 30.09.2008 bin ich mit dem PKW auf dem Weg zur Berufsschule gewesen. In der Zeit zwischen 7:30 - 7:50 Uhr fuhr ich in einer längeren Auto-Kolonne. Einer der vorderen, mir unbekannten Fahrer bremste plötzlich stark. Aufgrund der nassen, rutschigen Fahrbahn konnte ich trotz mir ersichtlichen, ausreichenden Abstand zum Vordermann nichtmehr ausreichend bremsen und rutschte auf den PKW-Fahrer vor mir. Die Insassen der beiden vorderen Fahrzeuge bestätigten mir auf mein sofortiges nachfragen, ob jemand verletzt sei, dass es ihnen gut gehe und niemand verletzt sei. Im Anschluss darauf habe ich die Polizei verständigt.

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02.10.2008, 20:45 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Auf jeden Fall solltest Du das "Argument" mit der Nassen Fahrbahn weglassen. Klar, das sagt man immer so als Ausrede, juristisch gesehen ist das aber ein absolutes Eigentor.
Wie gesagt, Du gibst damit zu, entgegen § 3 Abs. 1 StVO Deine Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Wetterverhältnissen angepasst zu haben. Das ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der zur Anordnung eines Aufbauseminars führt.

Abgesehen davon, stehen die Chancen gut, dass Du ohne Probezeitmaßnahmen rauskommst.

Ich kann Dir natürlich nicht raten, was du tun sollst. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den AB geflissentlich ignorieren.
Auf jeden Fall musst Du das Argument mit der nassen Fahrbahn streichen.

Hier im Forum ist gerade wenig los. Eine zweite Meinung bekommst Du möglicherweise auf www.verkehrsportal.de.

mfG
Durban

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02.10.2008, 21:09 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Wieso raten soviele, keine stellungnahme zu machen? wird es dann nicht noch schlimmer?

Ich werd mal schauen @link, thx.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.10.2008, 22:49 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Weil man sich, wie Du siehst, durch eine unbedachte Aussage in eine noch schlechtere Position manövrieren kann.

Warum sollte es schlimmer werden, wenn man nichts sagt?

Der Sachverhalt ist klar und unkompliziert. Was passiert ist, ist deutlich. Danach handelt die Bußgeldstelle. Was sollte man da durch eine Stellungnahme noch großartig reißen können?

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03.10.2008, 10:52 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Joa, ich denk du hast recht @nixmehr reißen.

Beim AB soll man ja dennoch seine pers. Daten eintragen und andere Dinge. Wie ist das mit den Angaben zur Beschuldigung? Geb ich da die Tat zu oder nicht? Oder muss ich nur beim "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch" ein Kreuz setzen und den rest frei lassen?

LG

Vinc.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.10.2008, 18:29 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

nächstes mal vielleicht das mit dem Polizei rufen sein lassen...die haben besseres zu tun und du sparst dir Geld & Ärger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schorsch123
28.11.2008, 21:44 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

hallo vinc, bin neugierig, wie ist es gelaufen ? in meiner familie gibt es denselben fall, heute ist die anhörung gekommen. hast du denn jetzt tipps?
schorsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
29.11.2008, 20:50 Uhr

zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps

Bei drei verwickelten Fahrzeugen mitten im Berufsverkehr, wobei ein Auto einen Totalschaden hat, nicht die Polizei rufen? Manche Tipps sind ja echt genial *Kopfschüttel*

Ich würde nach den Ratschlägen jedenfalls den Anhörungsbogen unausgefüllt lassen. Ist so wie im wirklichen Leben: Mit Ausreden verschlimmert man die Lage meistens.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So früh wie möglich hochschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So spät wie möglich zurückschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen