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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cider75
01.10.2008, 14:10 Uhr

Vorfahrt Fahrradstraße?!

Es gibt ja mittlerweile viele Fahrradstraßen. Mir ist die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar und diese ist m.E. auch in der StVO nicht deutlich geregelt. Habe ich als Radfahrer dort immer Vorfahrt? Wenn Autos zugelassen sind, müssen diese dann rechts vor links gewähren, Radfahrer aber nicht? Freue mich über kompetente Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2008, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrt Fahrradstraße?!

An sich gibt es für Fahrradstraßen keine Sonderregelungen.

Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen grundsätzlich bevorrechtigt werden.

Dennoch gilt ausschließlich, wie die Kreuzung im Einzelfall gestaltet ist. Sind keine Verkehrszeichen vorhanden, gilt r-v-l.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie auf der Autobahn Hilfe anfordern?

Über Notrufsäulen

Über Autobahnraststätten

Über die Telefonnummern 112 oder 110

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten