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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern PORNSTYLE
29.09.2008, 22:17 Uhr

!!! Versicherung !!! BITTE SCHNELLE ANTWORT

Hallo ich habe eine frage die sehr WICHTIG ist und wenn es geht auch SCHNELL

Also jetzt zu meiner Frage ich und ein freund von mir wollen über das wochenende wegfahren ich habe noch kein Auto führerschein er aber (hat seit 1 Jahr ein Auto VS), und er hat auch im moment kein auto. Ich habe meine schwester ( hat jetzt 2 Jahre ihr Auto VS) gefragt ob wir ihr auto über das wochenende haben könnten sie hatte nichts dagegen blos wir wissen nicht wie es mit der versicherung ist wenn etwas passieren sollte, oder soll er eingetragen werden als fahrer?

bitte um eine schnelle Antwort
Danke
Mfg
PORNSTYLE

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29.09.2008, 22:36 Uhr

zu: !!! Versicherung !!! BITTE SCHNELLE ANTWORT

Das hängt davon ob, welchen Vertrag bzw. welchen Tarif deine Schwester hat. Wenn sie z.B. einen Alleinfahrerrabatt oder einen Ausschluss von Fahrern unter 20/21/23 Jahren hat, dann sollte dein Kumpel nicht mit ihrem Auto fahren. Hat sie keinen solchen "Spezialtarif", dann kann sie ihr Auto an jeden ausleihen, wie sie Lust und Laune hat.

Deine Frage kann dir also letztendlich nur deine Schwester beantworten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können in diesem Wohngebiet auftreten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B

Kinder können unerwartet auf die Straße laufen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern