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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern daroots
19.09.2008, 20:29 Uhr

205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. gewäh

Hallo Forum,

ich habe mal aus aktuellem Anlass eine Frage zu den beiden Zeichen.
In meinem Fall ist seid kurzem eine Baustelle auf der Vorfahrtberechtigten Straße.
Hier hat der Verkehr das Zeichen 208 vor sich, da mann die Fahrspur wechseln muss um am Hindernis vorbei zu kommen.
Nun schließt jedoch seitlich der Vorfahrtberechtigten Straße eine Seitenstraße an, von welcher ich beim Einfahren in die Vorfahrtberechtigten Straße eigentlich nach Zeichen 205 ja Vorfahrt gewähren müsste.
Wenn ich jedoch nach rechts in die VFB Straße einfahren möchte, sehe ich nach links und fahre los wenn frei ist. Da jedoch genau an dieser Stelle die Baustelle ist, kommen mir quasi als "Geisterfahrer" die Fahrzeuge entgegen, die die
Fahrspur aufgrund des Hindernisses wechseln.

Muss ich beim Einfahren in die VFB Straße auch
"Geisterfahrern" Vorfahrt gewähren? Z205

Oder:

Hat ein in die VFB Straße einbiegender PKW Vorfahrt, da dieser auch zum Gegenverkehr gehört? Z208

Wer hat nun Vorfahrt ? ? ?

Ich hoffe es ist verständlich geschrieben und Danke allen die die richtige Antwort kennen!

VG
Harald

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19.09.2008, 20:40 Uhr

zu: 205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. gewäh

du hast allen fz die auf der vorfahrtstrasse fahren, egal ob von rechts oder links, egal auf welcher fahrbahnseite, die vorfahrt zu geben.

mfg

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19.09.2008, 23:14 Uhr

zu: 205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. gewäh

Hallo zusammen!

ich habe mal ein "Bild" der beschriebenen Situation erstellt, da das wohl verständlicher ist.

http://www.pic-upload.de/view-988056/pic1.JPG.html

Das blaue Rechteck soll die Baustelle darstellen.

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20.09.2008, 00:23 Uhr

zu: 205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. gewäh

siehe erstes posting

mfg

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20.09.2008, 10:08 Uhr

Fehler liegt bei dir

Hallo daroots,

der Fehler liegt bei dir. Du musst vor dem Abbiegen nach rechts selbstverständlich auch nach rechts schauen, bevor du losfährst. Die Vorfahrt gilt für die gesamte Vorfahrtstrasse, also auch wenn dort jemand einem Hindernis auweichen muss und dir deshalb (oder aus welchem Grund auch immer) auf "deiner" rechten Spur entgegenkommt.

Außerdem haben Fußgänger und Radfahrer parallel zu deiner Fahrtrichtung auch "Vorfahrt".

Gruss

MrMurphy

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20.09.2008, 10:26 Uhr

zu: 205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. gewäh

Die Vorfahrt ist definitiv unstrittig, da sie ja durch Verkehrszeichen geregelt wird!
Der Vorrang hingegen könnte strittig sein, wenn man folgendes nicht weiß:

Vorrang ist die Grundregel und Vorfahrt ist eine spezielle Regel des Vorrangs.

Was bedeutet, daß die Vorfahrt als erstes angewendet werden muß, um die Begegnung zweier oder mehrerer Fahrzeuge (unfallfrei) zu regeln!

Ein ähnlicher Vergleich wäre der mit §1 StVO.
Aus dieser Grundregel lassen sich alle anderen §§ der VO ableiten. Allerdings nur in allgemeiner Form! Also bedarf es spezieller Regelungen, z.B. §12 (Halten und Parken), um die Verkehrsteilnehmer, zu zwingen rücksichtsvoll zu parken, in dem sie eben nicht vor einer Zufahrt oder auf einem Schachtdeckel parken dürfen. Viele kleine spezielle Regeln, die eigentlich schon durch die ersten beiden Absätze der StVO klar sind!

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20.09.2008, 18:00 Uhr

zu: 205: Vorfahrt gewähren! oder 208: Dem Gegenverkehr Vf. g

Vielen Dank für die doch alle einstimmigen Antworten!

@Kahleberger
Die Baustelle ist exakt gegenüber der Einmündung (ziemlich genau wie im Bild).
Das verwirrende ist eben genau das, das die auf der vorfahrtberechtigen Straße fahrenden PKWs
exakt an dem Punkt die Fahrspur wechseln,
an dem ich auch beim Abbiegen/Einfahren
auf die vfb Straße gelange.
Deshalb ist die Situation so ungünstig.

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