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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joice85
15.09.2008, 19:11 Uhr

Nachschulung

ich habe da mal eine Frage ich habe im laezten Jahr Oktober eine rote Ampel ueberfahren und wurde von der Polizei angehalten. Danach habe ich Post vom Amt bekommen zwecks Nachschulung. Ich befinde mich seit November/07 in Irland. Die Behoerde weiss das. Nun werde ich im November/08 fuer kurze Zeit nach Deutschland zurueckkehren und in Mitte November zwecks Job fuer ein halbes Jahr in die Schweiz gehen. Ich arbeite als Hotelfachfrau.

Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?

Wann muss ich meinen Fuehrerschein abgeben?

Muss ich dann nochmal von vorne anfangen?

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15.09.2008, 19:52 Uhr

zu: Nachschulung

» Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?
«


Wird Dir in dem Schreiben keine Frist gesetzt, das Aufbauseminar zu besuchen?
Die besondere Situation solltest Du mit der Führerscheinstelle frühzeitig telefonisch abklären!

Wenn Du das Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht besuchst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Erst, wenn Du das ASF absolviert hast, kann Dir dann eine neue FE erteilt werden.
In die Fahrschule musst Du dafür nicht, jedoch ist sowohl die Entziehung als auch die Neuerteilung kostenpflichtig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist für umweltschonendes und energiesparendes Fahren wichtig?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

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Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt