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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
02.09.2008, 21:24 Uhr

zu: blitzer

hi

ich glaube er wird dir erst bei der 3 aufälligkeit weggenommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
02.09.2008, 21:27 Uhr

zu: blitzer

schau einfach mal auf hier nach klick auf fühererschein und dann auf probezeit da müsste alles stehen was du wissen willst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.09.2008, 16:05 Uhr

zu: blitzer

Wieviel Dein Verstoß kostet, kannst Du mit dem Bußgeldrechner ermitteln.
Wenn die 140 vom Tacho abgelesen sind, ist die Tachovoreilung zu berücksichtigen; Dein Tacho übertreibt immer etwas.
Desweiteren werden vom gemessenen Wert 3% als Toleranz abgezogen.

Dennoch wirst Du mit Sicherheit weit über der "magischen Grenze" von 21 km/h liegen und damit einen (zweiten) A- Verstoß begangen haben.

Du befindest Dich jetzt auf der "zweiten Stufe" der Probezeitmaßnahmen.
Hier wird Dir empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, durch die Du 2 Punkte abbauen kannst.
Die Teilnahme ist freiwillig und kostet in etwa 200 - 300 Euro.

Die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen ist der Entzug der Fahrerlaubnis.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny890
17.09.2008, 22:16 Uhr

ich bin der alte benjamin

Hey leute ich bin der alte benjamin der diesen beitrag eröffnet hat.

Mal eine frage, zu dem was letztens passiert ist mit den 140 zu schnell.

Ich hatte vor 2 tagen im parkverbot gestanden da kam die polizei und der abschlepper, was ich jedoch verhindern konnte das abschleppen.

da sagte die polizei ich müsste 30-35€ bußgeld bezahlen, und dann 83€ anreise vom abschlepper+ 60€ bearbeitungsgebühr.

so das geld spielt keine rolle.

bekomme ich da punkte oder den füherschein abgenommen? ich denke nicht da es ja 35€ waren und nicht mehr oder liege ich da falsch'?

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18.09.2008, 01:56 Uhr

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genau, alles nur geld... keine punkte! is ja unter 40 euro bussgeld! omg ich hasse abschlepper ey
83+60.. voll übertrieben grrr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny890
18.09.2008, 09:52 Uhr

zu: blitzer

joa so sehe ich das auch und das geilste iss ich habe da nur 15 min gestanden

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
20.09.2008, 15:47 Uhr

zu: blitzer

achso, probezeitverlängerung gilt nur einmal! du hast bereits 4 jahre probezeit... wird nicht mehr verlängern!

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20.09.2008, 16:45 Uhr

zu: blitzer

Da das Bußgeld unter 40 Euro liegt hat der Verstoß keine Konsequenzen für die Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny890
21.09.2008, 22:04 Uhr

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aha und die 60€ gebühr machen da nix dran aus?

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22.09.2008, 04:13 Uhr

zu: blitzer

wegen 60 euro gebühr.. weiss ich nicht! finde das voll übertrieben!
hast du brief bekommen in dem 60 euro steht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny890
22.09.2008, 08:27 Uhr

zu: blitzer

nein bisher noch nicht, aber das haben die gesagt, also ich weiss es nicht....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
22.09.2008, 18:14 Uhr

zu: blitzer

achso, dann warte ab bis brief kommt dann kannst hier nochmal schreiben, was drin genau steht...

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22.09.2008, 20:18 Uhr

zu: blitzer

ich werde mal noch abwarten was durban sagt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.09.2008, 20:30 Uhr

zu: blitzer

Ich bin nicht allwissend :) Hier gibt es einige, die in gleichem Maße (mehr oder weniger) qualifiziert antworten können wie ich.

Das, was Du für den Abschlepper zahlen musst, ist sozusagen- einfach die Rechnung des Abschleppunternehmens, dass sie für Dich gearbeitet haben.

Das hat mit der Strafe gar nichts zu tun.

Wenn Dir für den Verstoß tatsächlich die Verwaltungsgebühren der Behörde in Rechnung gestellt werden (was bei einem Bußgeld iHv 35 Euro nicht unbedingt üblich, aber dennoch möglich ist), dann betragen diese nicht 60, sondern 23,50 Euro.

Du bezahlst dann sozusagen den Arbeitsaufwand der Behörde.

Für die Probezeit usw. zählt aber nur das reine Bußgeld, also die 30 Euro. Insofern kein Problem.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106

Eine Vorfahrtstraße

Ein Zonenhaltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht