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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alinchen
22.08.2008, 16:59 Uhr

23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

Hallo an alle ! ich wurde heute mit 23 km/h zu schnell in einer geschl. Ortschaft von der Polizei angehalten !

kann ich die nachschulung die wahrscheinlich auf mich zu kommen wird umgehen und nur das bußgeld bezahlen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
22.08.2008, 17:12 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

kommt drauf an ob du noch in der Probezeit bist! Wenn dir eine Nachschulung verordnet wird glaub ich kaum, dass du diese umgehen kannst! Außer du willst deinen Lappen loswerden *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alinchen
22.08.2008, 17:21 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

jap bin noch in der probezeit!

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23.08.2008, 11:14 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

Die Einleitung der Probezeitmaßnahmen sind zwingend, sobald der BUßgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
In diesem Fall führt kein Weg daran vorbei.

mfG
Durban

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05.09.2008, 19:46 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

habe jetzt meinen busgeldbescheid bekommen darin steht das ich 50€ +20€ gebüren bezahlen soll und ein punkt bekomme ! die haben mich jetzt so bestraft als wenn ich nicht mehr in der pobezeit bin ! können die jetzt noch nachträglich nen aufbauseminar anordnen ???? weil eigendlich hätte ich viel mehr bezahlen soll und hätte 3 punkte bekommen müssen + nachschulung und 2 jahre pobezeit verlängerung !?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.09.2008, 22:15 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

die aufforderung zum aufbauseminar kommt einige monate später von deinem sva und dann wird die pz verlängert.

mfg

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06.09.2008, 02:00 Uhr

zu: 23kmh zu schnell in geschlossener Ortschaft

Gut' Ding will Weile haben.
Die Maßnahmen bezüglich der Probezeit sind keine "Strafe" im engeren Sinne, sondern fahrerlaubnisrechtliche (also verwaltungsrechtliche) Maßnahmen mit pädagogischem Hintergrund.

Sie folgen aus der Rechtskraft eines entsprechenden Verstoßes.
Erst also, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, wird Meldung an die Führerscheinstelle gemacht, die dann die Probezeitmaßnahmen anordnet.

Tut mir leid, dass Carhol und ich den Abend versaut haben.

mfG
Durban

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