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Das FAHRTIPPS-Forum
 posa5
04.08.2008, 16:53 Uhr
Warte auf Führerschein
Habe die Praxis am Freitag bestanden
Aus unerklärlichen Gründen habe ich da noch nicht den Führerschein bekommen (die meinten die haben den versehentlich wo hin geschickt)
Ok, dachte ich mir, bis montag kannst du noch warten
Jetzt aber der Hammer. Ich kam heute dort an und die meinten vom TÜV, uppsi der is immer noch nicht da
Ich soll Donnerstag nocmal kommen!!!! Da "könnte ich Glück haben"
Ich warte dann ja schon gut eine Woche auf den Führerschein, das Auto steht vor der Tür und ich hab die Praxis bestanden
Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt
VOn sonem Fall hab ich noch nie gehört
Habe genug davon verarscht zu werden und noch 2 Wochen zu warten!!
Deshalb: Könnt ihr mir nen Tipp gegen?
KANN MAN VIELLEICHT RECHTLICH VORGEHEN???
SCHADENSERSATZ??????

 blubbersche
04.08.2008, 21:06 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
Also man muss es ja nicht gleich übertreiben... Ich werde auch bald meine praktische Prüfung ablegen und kann mir sehr gut vorstellt wie ärgerlich es ist nach bestandener Prüfung noch so lange auf den Führerschein zu warten. Allerdings finde ich dass man über einen solchen Fehler auch hinweg sehen kann, beim Tüv arbeiten schliesslich auch Menschen die mal Fehler machen. Warte doch lieber noch bis Donnerstag, und wenn er dann immernoch nicht da ist machst du dir weitere Gedanken ob und wie du gegen die Verspätung vorgehen willst.
Liebe Grüße,
blubbersche
 Georg_g
04.08.2008, 22:23 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
Der TÜV kann da nichts dafür, denn der kann auch nur das an Dokumenten herausgeben, was vorliegt. Du könntest dir bei deiner Führerscheinstelle einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen.
 posa5
05.08.2008, 09:56 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
dazu meinten die: geht nicht
ich: geht nicht gibts nicht, es geht!
die: erstmal habe ich kaffeepause, tschüss!!!
ohne mist, unglaublich
 to
05.08.2008, 14:21 Uhr
zu: Warte auf Führerschein
»Was erlauben die sich. Ich hab doch nicht umsonst ihr bes******** gebühr bezahlt«
Für die Prüfungsgebühr hast Du eine Prüfung bekommen. Da Du diese bestanden hast, hast Du den Gegenwert offensichtlich auch erhalten.
Nur wenn der Führerschein der Akte beiliegt, ist der Prüfer berechtigt, Dir die Fahrerlaubnis zu erteilen. Warum der Führerschein nicht beilag, darüber lässt sich nur spekulieren.
Wenn es so dringend ist, dann lass Dir auf dem Amt einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Nach rechts
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?
36 m
18 m
27 m
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
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