
|
Das FAHRTIPPS-Forum
 MONTY 
02.08.2008, 17:48 Uhr
Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage.Ich bin zu 100 % Schwerbehindert(mit Merkzeichen ag)Wir haben unser Auto auf einen großen Parkplatz geparkt.Da die Behindertenstellplätze am anderen Ende des Platzes waren,haben wir auf einem "normalen"Stellplatz geparkt.Obwohl wir den blauen Behindertenparkschein rausgelegt hatten,haben wir ein Bußgeld in Höhe von 29€ bekommen.Ich glaube nicht,daß es rechtens ist.Kann mir jemand helfen?Danke
Tschüß Thomas

 Sir Nails
02.08.2008, 21:38 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Was heißt "auf einem großen Parkplatz"? War das eine öffentliche Stellfläche oder Straße mit Parkbuchten und Parkeinschränkungen? Hier kannst du beispielsweise nachlesen, welche Sonderrechte durch das aG einberaumt werden: http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/verkehr_stra
sse/parken_strassenverkehr/schwerbehinderte.html
Außerdem finde ich es unverschämt, dass du ein Bußgeld erhalten hast. Warst du schon des öfteren parksündig? Falls nein, hilft manchmal ein telefonisches Gespräch mit der Behörde (und natürlich viel überzeugender Jammerei), etwas an der Geldschraube zu drehen.
 steffi (39) 
04.08.2008, 10:47 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo Monty,
du hast den Bescheid doch bestimmt zur Hand. Was wird dir denn konkret vorgeworfen? ("Sie parkten...")
steffi (40)
 MONTY 
04.08.2008, 15:58 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz
 steffi (39) 
04.08.2008, 16:22 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Sorry, aber kannst du bitte den Text aus dem Schreiben (idealerweise mit Paragraphen) genau zitieren?
 Georg_g
04.08.2008, 22:30 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
»mir wird vorgeworfen,"Sie parkten mit einem blauen Behindertenparkausweis auf einem "normalen"Pakplatz.«
Das wird wohl kaum der Vorwurf gewesen sein. Mit einem entsprechenden Ausweis darf man Behindertenparkplätze benutzen, aber man muss nicht.
 jules17
05.08.2008, 08:12 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
genau, du musst uns wirklich den genauen Wortlaut mitteilen!
 MONTY 
05.08.2008, 17:15 Uhr
zu: Behindertenparkrecht mit dem Zusatz AG
Hallo,
nach drohen mit der Presse habe ich heute Post bekommen.Dort wurde mir mitgeteilt,"das man aus Kulanzgründen die Fordeung von Anfangs 29,50 € zuückzieht.Lachhaft,aber Wiedestand lohnt sich Gelegendlich.Danke an Euch
Tschüss,Thomas
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Warnblinklicht einschalten
Zügig weiterfahren
Geschwindigkeit sofort verringern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte
Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?
Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten
Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen
Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen
Passende Artikel bei amazon.de:
| |  | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 |  | | |  | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|