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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Medley-Marco
26.07.2008, 12:46 Uhr

Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Zu Zweit auf dem Mofa...!!!
Nur Bußgeld ? Und wenn ja ,wie viel ?
Oder droht Anzeige ?(Straftat ?)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.07.2008, 12:43 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Je nachdem:

- Ist das "mofa" zweisitzig, indem z.B. die Mofatasche, die die Sitzbank verkürzt, entfernt wird, handelt es sich nicht mehr um ein Mofa iSd FeV. Damit liegt ggf. eine Straftat nach § 21 StVG vor.

- Wird eine zweite Person mitgenommen, ohne dass das Fahrzeug zweisitzig ist (schwer Vorstellbar, baer der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt), liegt lediglich eine Owi vor.

Ein Mofa ist m.E. ein Kleinkraftrad.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sir Nails
01.08.2008, 04:18 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Du wirst es kaum glauben, aber wir haben schonmal fünf Personen auf ein Mofa gebracht. Es fuhr zwar anschließend nurnoch Schritttempo, aber es war immerhin besser als laufen. Das war allerdings auf Privatgrund. Auf die Staße wären wir so niemals gefahren :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.08.2008, 09:18 Uhr

zu: Ordnungswiedrigkeit oder Straftat ?

Kostet nur 10 €, falls man erwischt wird, das ist einfach zu wenig  

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

"Sturztrunk"

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

Trinken auf "nüchternen" Magen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung