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11.07.2008, 00:00 Uhr

zu: !!!!Drogen!!!!(???FRAGE???)bitte helfen

Hallo.

» Ich habe mein Führerschein wegen Drogen am steuer verloren in der Probezeit. «

Was für Drogen, wie viel davon und welche Zeitspanne lag zwischen Konsum und Fahrt?

» Aber ich habe ihn noch freiwillig abgegeben bei der Führerscheinstelle «

Das war nicht unbedingt das beste. Du sparst zwar die Kosten für den Entzug, allerdings bleiben alle Punkte bestehen. Bei einer zwangsweisen Entziehung werden alle Punkte gelöscht. Klingt paradox, ist aber so.

» Doch nun habe einen Brief von der Bußgeldstelle bekommen in dem heißt es ich muss 500 EURO bezahlen 1 Monat Vahrverbot und 4 Punkte «

Die 500 Euro wundern mich ein wenig. Hast Du schon eine entsprechende Voreintragung?

» sobald ich das bezahlt habe nach 2 wochen wird das ja Rechtskräftig bekomme ich dan mein Führerschein wieder ?? «

Hast Du den denn zur ZEit oder wurde der vor Ort entzogen? An sich sollte der Führerschein demnächst mal wieder eintrudeln oder bei der örtlichen Polizei zur abholung bereit stehen, aber auch nur vorläufig.

» oder entscheidet trozdem leztendlich die füherscheinstelle «

Tja, es ist tatsächlich so, das Bußgeldverfahren läuft völlig unabhängig von dem dicken führerscheinrechtlichen Ende, das noch kommen wird.

Was gerade genau passiert, ist schwer zu erklären, ich denke, man kann das in drei Abschnitte unterteilen, ich versuche es mal zu erklären:

1. Straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfolgung

Wer unter Einfluss von Betäubungsmitteln fährt, wird bestraft.
Dafür ist die Bußgeldstelle zuständig.
Daher hast Du einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten.

2. Fahrerlaubnisrecht: Probezeit

Wer in der Probezeit einen sog. "A- Verstoß" (um einen solchen handelt es sich hier) begeht, muss mit Probezeitmaßnahmen rechnen.
Wenn ein solcher Verstoß rechtskräftig geworden ist, meldet das die Bußgeldstelle an die Führerscheinstelle.
Diese leitet dann die Probezeitmaßnahmen ein. Dies sind im einzelnen die Anordnung eines besonderen Ausbauseminars und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (Details s.u.).

3. Das dicke Ende; Führerscheinstelle: Kraftfahreigung

Wer Drogen- Dauerkonsument oder überhaupt Konsument harter Drogen ist, ist ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Werden bei einem Kraftfahrer Anzeichen für Drogenmißbrauch festgestellt, ordnet die Führerscheinstelle daher die Überprüfung der Kraftfahreignung an, im Volksmund "MPU" genannt.

Es gibt noch eine Art "Vorstufe" zur MPU, das ärztliche Gutachten.

Entscheidend für die Frage, ob eine MPU oder "nur" ein äG angeordnet wird, sind die Werte der Blutprobe.

Die Führerscheinstelle setzt eine Frist, in der eine positive MPU beizubringen ist. Sollte diese Frist ablaufen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies ist vorallem deshalb sehr oft der Fall, weil für die MPU Abstinenznachweise über 6 bzw. 12 Monate vorgelegt werden müssen.
Erst nach Beibringung einer pos. MPU kann dann eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

noch ein paar Detailinfos:
- Die Probezeit ruht während des Fahrerlaubnisentzuges
- Die Kosten der Blutentnahme trägt der Betroffene; ca. 200 Euro.
- Das Aufbauseminar kostet ca. 300 - 350 Euro
- Eine Drogen MPU kostet ca. 540 Euro, nicht eingerechnet Kosten für deren Vorbereitung
- Bei der Frage, ob ein äG oder eine MPU angeordnet wird, spielt das Bundesland, in dem die Tat begangen wurde, eine Rolle.

Da sich dieses Forum primär mit Ausbildungsfragen und Ordnungswidrigkeiten befasst, rate ich Dir, mal das Forum www.verkehrsportal.de zu besuchen, da kennen sich einige bestens mit der Drogen- Thematik aus und können Dir mehr Informationen zum weiteren Vorgehen geben.

Dort solltest Du auch mal die Werte der Blutentnahme posten. Und das wichtigste: Bis auf weiteres clean bleiben jeder Abstinenztag zählt für die Nachweise, die Du zu erbringen hast.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

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Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt