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23.06.2008, 14:34 Uhr

Führerschein nach den Sommerferien?

Hallo!

Ich bin seid dem 17. April in einer Fahrschule. Ich habe vier Fahrstunden und 10 Theoretische (glaube ich).
Nun muss ich nach den Sommerferien (fangen am 25.6.08 an) die am 12.8.08 wieder zuende sind, in eine andere Stadt zur Schule.

Ich würde gerne mit dem Auto dort hinfahren, könnte ich den Führerschein bis dahin haben?

LG
Knöpfchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
23.06.2008, 15:10 Uhr

zu: Führerschein nach den Sommerferien?

hallo  
du wie oft fährst du den in der woche....???
weil ich mein viermal fahren seit 17 April kommt mir selber weng wenig vor

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
23.06.2008, 15:11 Uhr

zu: Führerschein nach den Sommerferien?

Hallo könntest du schon. Aber dafür musst du dann jetzt reinhauen mit der theo. Und Verrausgesetzt dein fl hat so viele termine für dich. Woher kommst du den wenn ich fragen darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Knöpfchen
23.06.2008, 18:21 Uhr

zu: Führerschein nach den Sommerferien?

@dermatze

Ich habe erst vor 2 wochen oder so mit dem fahren angefangen.
Das kommt drauf an, aber so 2-4x in de Woche

@gänseblume

Ich komme aus Gronau, das ist in der Nähe von Münster

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gänseblume
23.06.2008, 20:33 Uhr

zu: Führerschein nach den Sommerferien?

Also wenn du 4 mal in der Woche fährst müsste es eigendlich klappten. ( Sind deine Papiere schon wieder zurück) Und es kommt auch drauf an wie schnell du lernen tuts und das fahren bescherst.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten

In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren