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Das FAHRTIPPS-Forum
steffi81
16.06.2008, 10:44 Uhr
hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
hallo!
ich bin am wochenende ganz normal über eine grün-gelbe ampel gefahren. Da der autofahrer vor mir nicht gerade zügig links abgebogen ist, hatten die fußgänger schon grün. ich bin dann angehalten da eine frau mit ihrem kind über die straße lief. da es vorher geregnet hatte, bin ich ein wenig gerutscht aber noch deutlich vor dem fußgängerweg stehengeblieben. die frau hat sich dann aufgespult, daß grün war. war mir auch klar, ich habe ja auch angehalten. in der zeit wo sich die frau aufgeregt hat, ist das kind am bordstein hängengeblieben und hingefallen. anstatt sich um das kind zu kümmern hat die mich dann noch die ganze zeit angeblökt. ich bin dann weitergefahren. nach einiger zeit an der ampel hat mich der autofahrer neben mir blöd angemacht, daß er sich mein kennzeichen aufgeschrieben hat und da zeugen stehengeblieben sind. äh? ich hab doch nichts gemacht. der meinte dann, ich hätte aussteigen müssen und dem kind helfen müssen. ist das nicht sache der mutter bzw. hatte ich nichts mit dem sturz zu tun. kann ich jetzt deswegen ärger kriegen?
ich danke schonmal für eure antworten.
bs01
16.06.2008, 15:22 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Kann mir mal jemand sagen, seit wann es in Deutschland grün-gelbe-Ampelphasen gibt.
Ich kenne nur gelb alleine oder rot-gelb...
Gruß
bs01
Ute
16.06.2008, 17:55 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Natürlich gibt es noch Ampeln mit Grün-gelb Phasen.
Zumindest war es vor einiger Zeit so, das ich mit solch einer Probleme hatte, genauer zu meiner PP.
Ich habe damals rechts mit links verwechselt und wurde Zunehmens nervöser, was ich zu beginn meiner Prüfung fast gar nicht war. An einer Ampelkreuzung musste ich anhalten, als ich losfahren wollte, ging das Auto aus. Bevor ich es jedoch wieder anbekam, zeigte die Ampel Grün-gelb, was auf ein Räumen der Kreuzung hinweißt. Hinter mir hupte es zwar, aber ich wollte nicht riskieren, aus einen gröberen Fehler zu machen und durch zufallen. Also blieb ich lieber stehen und wartete die nächste Grünphase ab.
Wo diese Ampel steht, weiß ich allerdings nicht mehr. Es war keine große Kreuzung und es wäre auch wahrscheinlich nicht in meinem Kopf haften geblieben, gäbe es da nicht dieses Vorkommnis. Ich müsste wirklich mal darauf achten, ob es in unserer Gegend noch mehr Ampeln mit Grün-Gelb Phasen gibt.
bs01
16.06.2008, 20:29 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Tut mir leid, aber "grün-gelb" gibt die STVO nicht her:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_37.php
Gruß
bs01
steffi81
16.06.2008, 20:59 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
mir ging es weniger um grün gelb, (meinte damit eigentlich eher, daß die ampel gerade von grün auf gelb schaltete. nachdem an dieser kreuzung rot wird, bekommen die fußgänger ca. 3 sekunden später grün. kam ja nicht gleich an dem links abbiegenden rettungwagen vorbei. somit war natürlich für die fußgänger grün. also sorry für den begriff grün-gelb.
steffi81
16.06.2008, 21:02 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
ach ja, der nette mann, der mich da noch so blöd angemacht hat, war wohl zeuge. nur komisch, daß er mich so schnell eingeholt hat. muß dann ganz schön gerast sein. aber naja, war wieder so ein wichtigtuer, der wahrscheinlich nix gesehen hat, aber sich einmischen wollte :-(
Alex
17.06.2008, 13:37 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Leute gibts...
Mach dir keine Sorgen. Das Kind wird sich schon nicht so sehr verletzt haben, dass du als Augenzeuge die Pflicht zu helfen hast - vor allem nicht weil ja die Mutter da war (die es nicht einmal für nötig hielt dem Kind zu helfen)
Das das Kind am Bordstein hinfält weil du auf der Straße mit der Mutter streitest soll deine Schuld sein? Interessante Theorie...aber kompletter Schwachsinn.
mfg
Alex
dummy5
17.06.2008, 23:30 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Wenn Du bei Gelb drüber fährst (ehrlich: Du hättest sicher noch anhalten können), und dann auf der Kreuzung noch stehen bleiben musst, dann muss Dir doch klar sein, dass auf der anderen Seite der Kreuzung die Fußgänger schon grün haben. Wenn man dann dort ins Rutschen kommt, dann steckt da schon ein gewisses Maß an Fahrlässigkeit drin. Wenn überhaupt, dann darf man sich da nur noch unter größter Vorsicht über die Kreuzung tasten, besser vielleicht sogar stehenbleiben.
Ganz ehrlich: Du warst genervt, weil es so lange gedauert hat, hast Gas gegeben und dann im Anblick von Mutter und Kind scharf gebremst. Dann kann ich die Aufregung gut verstehen.
Sepp
Efreet
18.06.2008, 07:56 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
Sie ist aber nicht, wie sie schreibt, bei Gelb rüber sondern als die Ampel von Grün auf Gelb gesprungen ist.
Und wer hier schon anfängt eine Vollbremsung hinzulegen, der sollte sein Auto lieber gleich zuhause stehen lassen, da er so eher eine Gefahr für alle anderen darstellt.
Bei uns gibt es haufenweise solcher Ampeln. Zum Teil sind da die Fussgängerüberwege Grün wenn auch für Linksabbieger in diese Strasse Grün ist.
Und ich erlebe es hier oft genug, dass Fussgänger ihren Vorrang mit allen mitteln erzwingen.
Zu dem kommt, dass sich viele denken "wenn ich Grün habe muss der Autofahrer Rot haben". - Böser Verbrecher, fährt bei Rot rüber.
Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Sie hat gebremst, und gehalten VOR dem Übergang für Fussgänger. Wenn die Mutter sich dann lieber unrechtens darüber aufregen will und ihr Kind durch IHR verschulden in Gefahr bringt, dann ist das garantiert nicht das Problem des Autofahrers.
Genauso gut hätte das Kind einfach weiter laufen können. (Bei einer Ampel mit Zwischeninsel hätte das auch fataler ausgehen können).
Und wegen unseren super tollen Hilfspolizisten, die meinen andere zur rechenschaft ziehen zu müssen, kann ich nur den Kopf schütteln.
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein"
Ich glaube es gibt so gut wie keinen Verkehrsteilnehmer der nicht, zumindest schon einemal in eine brisante Situation gekommen ist, an der er irgendwie mit Schuld gewesen ist.
Zu einer möglichen Strafe:
Wo nichts passiert ist, da helfen auch Zeugen nicht weiter - sprich du hast wohl kaum was zu befürchten. (natürlich unter Annahme dass alle deine Angaben stimmen)
steffi81
18.06.2008, 18:07 Uhr
zu: hätte ich anhalten müssen, wenn ein kind über den bordstein
vielen dank für eure zahlreichen antworten.
also ich bin mir ziemlich sicher, daß das etwa zweijährige kind zu der frau gehört. es lief etwa 3 meter vor seiner mutter (ich hätte es an ihrer stelle an die hand genommen) und die mutter schon einen kinderwagen vor sich her. da ich das kind sah, habe ich ja angehalten. es war nur so, daß ich durch den transporter, der links abbog, das kind erst sah, als ich an dem transporter vorbeigefahren bin bzw. drumherum. also bin ich auch nicht besonders schnell gefahren. es hat bei uns nach 2 monaten das erste mal wieder geregnet. ich vermute, ich bin dadurch etwas gerutscht und hatte natürlich auch sobald ich das kind sah gebremst, weil mir schon klar ist, daß kinder in ihrem verhalten manchmal unberechenbar sind. und wie gesagt, daß kind ist erst über den bordstein gestürzt, als ich schon längst stand und die mutter mich lauthals beschimpfte, da sie wohl der meinung war, ich sei bei rot oder so über die ampel gefahren, aber dem war ja nicht so.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Rechtsabbieger müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?
Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen
Geschwindigkeit erhöhen
Geschwindigkeit verringern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Hier beginnt eine Zone mit einer
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
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