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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:24 Uhr

führerschein behalten oder nicht????

hallo,
ich habe eine frage an euch und hoffe das ihr mir helfen könnt!!
also ich bin am 15.03.08 ausserorts geblitzt worden mit 42 kmh zu schnell.
jedenfalls bin ich letztes jahr schon einmal geblitzt worden und musste an einem aufbauseminar teilnehmen. folge: 2 jahre länger probezeit.
im bußgeldkatalog hier im internet steht das ich weil ich an dem abs teilgenommen habe nur eine verwahnung bekomme. mit einem anwalt für verkehrsrecht habe ich auch telefoniert und der sagte das der führerschein wahrscheinlich für einen monat entzogen wird. naja jetzt weiß ich nicht, hat der bußgeldkatalog recht oder der anwalt. ein anderer anwalt sagte allerdings das es nur eine verwahnung gibt!
bitte helft mir!
bin für jede antwort dankbar!
lg kathi

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23.05.2008, 21:43 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

da hast du aber nicht den bußgelrechner hier genommen.
einen monat ist die karte weg und beim nächsten verstoss in der pz ganz.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:56 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

ist das neu oder wie? überall wo ich geguckt habe stand das man den schein behalten kann und nur eine verwahrnung und eine einladung zum verkehrspsychologen gekommt, diese teilnahme ist freiwillig steht da und der besuch reduziert 2 punkte.
der fahrlehrer beim aufbauseminar sagte auch 2 A verstöße und einen B verstoß können wir uns noch erlauben.
ich weiß auch nicht

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24.05.2008, 14:02 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

ja keine ahnung, hier steht es so woanders so. einer sagt so der andere so!
aber wenn bis zum 15.06.08 keine strafe kam verfällt das doch eh oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 14:46 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

Du musst grundsätzlich unterscheiden zwischen der Strafe für den Verstoß, und den führerscheinrechtlichen Folgen, die der VErstoß (im Bezug auf die Probezeit) hat.

Die Strafe für eine außerörtliche Geschwindigkeitsübertretung ist ein Bußgeld iHv 100 Euro, drei Punkte, ein Monat Fahrverbot.

Nachdem dieser Bußgeldbescheid erst rechtskräftig geworden ist, fängt die Maschinerie bezüglich der Probezeit überhaupt erst an zu laufen.

Bei Deinem ersten Verstoß waren diese führerscheinrechtlichen Konsequenzen die Anrodnung eines Aufbauseminars und die VErlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Jetzt befindest Du Dich auf der "zweiten Stufe" der Probezeitmaßnahmen: Der Aufforderung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Erst beim nächsten A- Verstoß (oder zwei mal B) wird dann die FAhrerlaubnis entzogen. Zu betonen ist der Unterschied zwischen Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot .
Ein Fahrverbot (1-3 Monate) ist ganz einfach das VErbot, während dieser Zeit Kraftfahrzeuge zu führen. Nach Ablauf darf man einfach wieder fahren.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine ganz andere Kategorie: Deine FAhrerlaubnis wird eingezogen und vernichtet . Es gibt eine Sperrfrist, nach deren Ablauf darf man aber nicht einfach wieder fahren, sondern bei dieser Frist handelt es sich um die Zeitspanne, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Probezeitrechtlich kommt die Anordnung eines Fahrverbotes nicht in Frage. Beim dritten A- VErstoß (wie gesagt, nicht beim zweiten) wird die FE entzogen.

Da Du anscheinend widersprüchliche Dinge gehört oder gelesen hast, kannst Du Dich selbst im Gesetz davon überzeugen; es steht in § 2a Abs. 2 StVG (einfach mal "StVG" googlen und dann durchklicken).

Die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid beträgt 3 Monate; die Anordnung der Probezeitmaßnahmen unterliegt aber keiner speziellen VErjährungsfrist. Da hier das Verfahren sowieso erst nach Rechtskraft des BuGeBe in Gang kommt, werden hier noch einige Monate ins Land ziehen.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
24.05.2008, 16:17 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

@ durban

vielen dank für deine lange antwort.
so meinte ich das auch.
also wird der führerschein erst nach dem nächsten verstoß entzogen und jetzt kann ich ihn behalten!???wenn ich es richtig verstanden habe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.05.2008, 16:58 Uhr

zu: führerschein behalten oder nicht????

nicht ganz so.
du wirst die karte für 4 wochen abgeben, dann aber wiederbekommen.
beim nächsten a-verstoss ist sie ganz weg (wird entzogen).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

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Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- überholt werden

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