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Das FAHRTIPPS-Forum
Twingogirl
04.05.2008, 21:27 Uhr
Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Hey Leute, bin neu hier...aber brauche unbedingt Hilfe!
Ich hatte vor 2 Wochen ein Autounfall-mir ist auf der Autobahn jemand in die Seite geknallt, weil er keinen Schulterblick gemacht hat und ich im toten Winkel war! Mein Auto ist Totalschaden und ich hatte nen schweres Schleudertrauma und einen verstauchten Rücken.
Die Polizei hat mir jetzt ein Formular geschickt, dass ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen kann! Ist das sinnvoll? Was hab ich davon? Nur das der andere ne Strafe kriegt?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Liebe Grüße Twingogirl ;-)
Volltreffer
04.05.2008, 23:53 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Kahli, das ist Unfug, die zivilrechtliche Seite, also Schadenersatz jedweder Form bleibt von einem strafrechtlichen Vorgang in so fern unberührt.
Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt oder eingestellt werden. Der TE träte allenfalls als Nebenkläger auf.
tolu
05.05.2008, 14:25 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
ist leider nicht ganz unsinn. sicher kann man nur zivilrechtlich vorgehen. aber es ist deutlich schwerer die schäden zu beweisen. bei strafantrag ermittelt der staat für dich. dieser hat auch mehr möglichkeiten als du. zudem wird sich in einem zivilprozess die frage stellen, warum du nicht einen strafantrag gestellt hast, wenn du doch prozessiert.
jules17
05.05.2008, 16:42 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage
Crashkid
05.05.2008, 17:06 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
<<Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage>>
Hast du die anderen Beiträge gelesen?
jules17
05.05.2008, 19:21 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
war darauf bezogen:
"Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt"
Alex
05.05.2008, 19:22 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
@crashkid
Wieso sieht es so aus als hätte sie die anderen Beiträge nicht gelesen.
Einer at geschrieben, es sei wohl ein Offizialdelikt, sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist.
jules17
06.05.2008, 08:49 Uhr
zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?
"sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist. "
*er
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?
Die Kreuzung möglichst schnell überqueren
Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen
Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf ein Haltverbot,
- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt
- das nur für Lkw gilt
- das nur auf dem Seitenstreifen gilt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?
Darauf, dass
- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet
- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird
- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht
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