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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Twingogirl
04.05.2008, 21:27 Uhr

Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Hey Leute, bin neu hier...aber brauche unbedingt Hilfe!
Ich hatte vor 2 Wochen ein Autounfall-mir ist auf der Autobahn jemand in die Seite geknallt, weil er keinen Schulterblick gemacht hat und ich im toten Winkel war! Mein Auto ist Totalschaden und ich hatte nen schweres Schleudertrauma und einen verstauchten Rücken.
Die Polizei hat mir jetzt ein Formular geschickt, dass ich Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen kann! Ist das sinnvoll? Was hab ich davon? Nur das der andere ne Strafe kriegt?
Würde mich sehr über eure Antworten freuen!
Liebe Grüße Twingogirl ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
04.05.2008, 23:53 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Kahli, das ist Unfug, die zivilrechtliche Seite, also Schadenersatz jedweder Form bleibt von einem strafrechtlichen Vorgang in so fern unberührt.
Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt oder eingestellt werden. Der TE träte allenfalls als Nebenkläger auf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
05.05.2008, 14:25 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

ist leider nicht ganz unsinn. sicher kann man nur zivilrechtlich vorgehen. aber es ist deutlich schwerer die schäden zu beweisen. bei strafantrag ermittelt der staat für dich. dieser hat auch mehr möglichkeiten als du. zudem wird sich in einem zivilprozess die frage stellen, warum du nicht einen strafantrag gestellt hast, wenn du doch prozessiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
05.05.2008, 16:42 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.05.2008, 17:06 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

<<Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, d.h. du musst den Strafantrag stellen, ansonsten bekommt er keine Klage>>

Hast du die anderen Beiträge gelesen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
05.05.2008, 19:21 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

war darauf bezogen:
"Die Körperverletzung an sich dürfte ein Offizialdelikt sein und sowieso vom StA verfolgt"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
05.05.2008, 19:22 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

@crashkid

Wieso sieht es so aus als hätte sie die anderen Beiträge nicht gelesen.
Einer at geschrieben, es sei wohl ein Offizialdelikt, sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.05.2008, 08:49 Uhr

zu: Autounfall...soll ich Strafantrag stellen?

"sie hat dann als erste geschrieben, dass es keines ist. "


*er

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht