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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aeran
21.04.2008, 13:04 Uhr

Ordnungsamt und Behörde

Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid von der Ordnungsamt bekommen, wegen Geschwindigkeitüberschreitung von 54 km/h innerhalb geschlossener Ortsschaften:

175 € + Gebühren
2 Monate Fahrverbot (habe heute morgen Führerschein abgegeben)
4 Punkte in Flensburg

sonst stand da garnichts....

Wie ich informiert bin, bekomm ich in den nächsten Tagen, Post von der Behörde, da ich in der Probezeit bin ...

meine Frage:
es kann zu einem Entzug des Führerscheins führen (meinte ein Angestellter in der Ordnungsamt, Verkehrsabteilung)
wenn ich einen Entzug bekommen würde, von wem würde ich dies bekommen ?? von der Ordnungsamt oder von der Behörde (wird ein Entzug zusammen mit dem Schreiben wegen Probezeitverlängerung und Seminar mitgeschickt ?? )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.04.2008, 16:13 Uhr

zu: Ordnungsamt und Behörde

Du bekommst keinen Führerscheinentzug, solange es dein erster Probezeitrelevanter Verstoß war.

Nur 2 Monate Fahrverbot.
Die Post bzgl. der Probezeit (Aufbauseminar, etc.) kann teilweise extrem lange (halbes Jahr oder noch länger) dauern.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Fahrer

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird