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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Micky3
03.04.2008, 09:52 Uhr

Bewohnerparken

Moin!
Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen verbotenen Parken in einer eingeschränkten Haltverbotszone mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei".
In Wirklichkeit steht auf dem Zusatzschild "Bewohner mit Vignette (rot) frei".

Meine Fragen: Gibt es das Zusatzschild mit Vignette in der StVO? Wenn nicht, darf die Stadt es so Beschildern?
Es gibt einen Widerspruch zwischen Anhörungsbogen ("Bewohner mit Parkausweis frei") und Realität ("Bewohner mit Vignette (rot) frei").
Kann oder soll ich das so akzeptieren?

Danke im voraus,
Micky3

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2008, 10:53 Uhr

zu: Bewohnerparken

kurz und knapp: ja

holger

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03.04.2008, 17:03 Uhr

zu: Bewohnerparken

Die Länder und Kommunen können den Katalog der Zusatzzeichen eigenmächtig erweitern. Vermutlich handelt es sich um ein offizielles Zusatzzeichen. Selbst wenn nicht, lohnt das umständliche Verfahren das Risiko der vergleichsweise hohen Verfahrenskosten bei einem Einspruch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Geschwindigkeit sofort verringern

Zügig weiterfahren

Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten