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Das FAHRTIPPS-Forum
daniel123
30.03.2008, 16:31 Uhr
Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Hallo, ich wollt mal nach hören welche Strafen zu erwarten sind wenn ich mit dem Führerschein B17 ohne eine eingetragene Begleitperson fahre?
Mir wurde gesagt das beim 1. und 2. mal nur ein Verwarngeld von 15€ anfallen und erst beim 3. mal eine größere Strafe zu erwarten ist?!
Vielen Dank im Voraus :-)
Mfg.....
carhol
30.03.2008, 16:51 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
blödsinn.
deine fahrberechtigung wird zurück genommen und du musst zu einem aufbauseminar bevor du frühestens nach 3 monaten den führerschein wieder bekommst.
ausserdem sind natürlich noch die verfahrenskosten und strafe zu zahlen.
holger
durbanZA
30.03.2008, 20:02 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Das Fahren ohne Begleitperson zieht ein (kostenpflichtiges) Bußgeld iHv 50 Euro mit sich und bringt einen Punkt.
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen.
Sie kann erst nach dem Absolvieren eines Aufbauseminars widererteilt werden.
mfG
Durban
Efreet
31.03.2008, 09:18 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Es gibt doch immer Situation bei denen es wichtig ist so etwas zu wissen.
Wenn einem zum Beispiel auf der Autobahn der Beifahrer plötzlich aus dem Auto fällt und man aber pünktlich irgendwo sein muss, dann weiss man schonmal was auf einen so zu kommt.
Ps. Wenn die Regel wirklich so wäre wie vom TE geschrieben, dann würde wohl wirklich jeder ohne Begleitperson fahren. Zumindest die ersten beiden Male.
Ich wurde bis jetzt noch nie auf meinen Führerschein kontrolliert. Die meisten würden wohl das 1 Jahr ohne Probleme überstehen.
Hütes1985
31.03.2008, 10:40 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
@Kahleberger:
Findest du den Umgangston in deinem ersten Post zu diesem Beitrag normal? Der Betreffende hat höflich eine Frage gestellt. Dein Post klingt danach, als würdest du ihm gleich unterstellen, dass er derartiges täte. Er hat doch vielleicht einfach nur wissen wollen, was der Gesetzgeber in diesem Fall vorsieht.
Dass ist dann noch lange kein Grund, die Leute hier so anzufahren. Dann antworte doch nicht auf so eine Anfrage, wenn es dich stört.
Ich habe persönlich nichts gegen deine Beiträge, viele fand ich auch gut. Aber ich finde so einen Umgangston einfach unhöflich. Sorry.
jules17
31.03.2008, 11:41 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Hier bei uns waren einige B17 Fahrer auch der Ansicht, es würde nur um die 20 Euro Verwarnung kosten und sind dann alleine rumgefahren...
Geglaubt haben sie es nicht, dass die Strafe wesentlich höher ausfällt...und hatten trotzdem Glück und wurden nicht erwischt.
Hütes1985: Beachte Kahlebergers Beiträge am besten möglichst wenig oder gar nicht...
Efreet
31.03.2008, 12:10 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Gleich die Annahme zu stellen dass der TE diese Straftat begehen will, finde ich auch nicht besonders gut.
Aber dennoch. Schon die Tatsache zu glauben, es würde nur eine Strafe in Höhe von 15€ auf einen zukommen reicht aus um zu verstehen, dass es sich um einen Verstoss gegen die Auflagen des B17 hält.
Generell denke ich:
Man soll doch froh sein, den Führerschein jetzt schon mit 17 machen zu können. Da kann man auch noch 1 Jahr in Begleitung fahren.
Ich (und die meisten Anderen hier) durften erst mit 18 Jahren überhaupt Auto fahren (abgesehen von der Fahrausbildung)
Hütes1985
31.03.2008, 13:24 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Ja, ich finde es auch logisch, dass die Strafe höher ausfallen müsste als ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Mir hat nur einfach die Art und Weise der Antwort von Kahleberger missfallen.
Ich denke genauso, dass man doch froh sein sollte, jetzt schon mit 17 den Führerschein machen zu dürfen. Ich gehöre auch zu denjenigen, für die diese neue Regelung nicht mehr in Frage gekommen ist, da ich meinen Führerschein vor 6 Jahren gemacht habe. Ich habe meinen Führerschein dann mit 18 bekommen.
Wie läuft das dann eigentlich mit der Probezeit, wenn man den Führerschein ab 17 macht? Läuft die dann erst an, wenn man 18 wird oder hat man dann zum Zeitpunkt des 18. Geburtstages schon 1 Jahr der Probezeit rum (vorausgesetzt, man hat ihn genau mit 17 bekommen).
Wenn man dann schon mit 19 aus der Probezeit raus sein kann, dann finde ich es wirklich glücklich für diejenigen, die jetzt auch den Führerschein mit 17 machen dürfen.
jules17
31.03.2008, 17:00 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Außerdem finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn man die Folgen von Verstößen wissen will.
Oder warum fahren alle immer peinlich genau 20km/h über dem Limit? ;)
carhol
31.03.2008, 17:05 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
die probezeit fängt mit aushändigung der "fahrberechtigung" an. man kann also mit 19 fertig sein.
holger
Drummer
31.03.2008, 21:27 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
Wenn man mit 17 1/2 FSF macht kann man mit sogar mit 18 mit der Probezeit fertig sein!!
durbanZA
01.04.2008, 00:09 Uhr
zu: Welche Strafe bei B17 fahren ohne Begleitperson
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