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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Xaver
13.03.2008, 23:14 Uhr

Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

Hallo,

Situation oberflächlich recht klar: Vor mir (nicht direkt vor mir, zwei, drei Autos vor mir) wird vollgebremst, ich trete ebenfalls rein, es reicht aber nicht mehr, kollidiere mit Wagen vor mir, schiebe den noch auf nächsten auf.

Die Faustregel â EUROžWer auffährt, hat Schuldâ EUROœ gilt aber nicht immer. Deshalb kurz, was hier eine Relativierung darstellen könnte:

Linke Autobahnspur läuft aus (Baustelle voraus). Trotzdem fahren links noch einige gewitzte Autofahrer bis vor zur Engstelle, scheren dann rechts in die mittlere Spur (auf der ich bin). Es kommt zu abrupten Bremsmanövern, teilweise - so wurde dann erzählt, ich hab's nicht gesehen - scheren Leute aus der mittleren Spur rasant nach links, weil sie offenbar nicht rechtzeitig bremsen können. Das ganze verlagert sich in einer Kettenreaktion nach hinten und bei mir hat's dann nicht mehr gereicht.
Der Abstand war klar eng. War Stau. So war er bei jedem Wagen. Also auch bei denjenigen, die vorne die Bremserei ursächlich ausgelöst haben bzw. die auf die Einscherer reagiert haben.

Was soll ich machen? Mehr als voll reintreten geht nicht.

Frage: Kann man die Schuld mindern oder ganz von sich abwälzen?

Hab folgenden Präzedenzfall entdeckt, der sich ähnlich darstellt: "In einem anderen Fall fädelte sich ein Autofahrer von einer Autobahnauffahrt kommend, direkt auf die Überholspur ein. Ein sehr schnell fahrendes Auto konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf. Auch hier musste der Auffahrende nicht zahlen."

Danke für Antworten, freundliche Grüße, Xaver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
14.03.2008, 00:51 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

Das Zauberwort heisst ABSTAND halten.

Denn eine Autobahnbaustelle wird mehr als ausreichend früh angekündigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.03.2008, 09:51 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

»Trotzdem fahren links noch einige gewitzte Autofahrer bis vor zur Engstelle, scheren dann rechts in die mittlere Spur«

Also meiner Meinung nach haben sich die "gewitzten" Autofahrer absolut korrekt verhalten.

»StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Absatz 4:

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Ãœbergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).«


Dementsprechend haben die Autofahrer auf der mittleren Spur ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommmen und den Autos auf der linken Spur durch ausreichenden Abstand das Einscheren zu ermöglichen.

Also wie in 99% dieser Fälle: Wenns hinten knallt, gibts vorne Geld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
14.03.2008, 10:19 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

Bei solchen Unfällen gibts aber sehr häufig eine Schuldaufteilung, da ja bereits die vorderen an dem Unfall mit Schuld haben.
Geh mal zu nem Verkehrsanwalt, ich sehe durchaus eine Chance, dass du zumindest mit 80% Schuld wegkommst.

Crashkid hat allerdings den richtigen § rausgesucht...bei einer Verengung durch Baustelle, etc. ist erst "unmittelbar vor Beginn der Verengung" auf die andere Spur zu wechseln!
Allerdings kann man nicht rambo-mäßig nach rechts ziehen, ohne den Verkehr zu beachten.
Wende dich an einen Anwalt. Ansonsten können wir hier nur spekulieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
14.03.2008, 14:25 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

Was braucht man dafür einen Anwalt?

Bitte nur mal kurz nachdenken:

Wem nutzt denn eine Schuldaufteilung?

Genau, nur, und wirklich nur den Versicherungsgesellschaften. Die Schadenssumme wird für jede Gesellschaft etwas kleiner und man kann gleich zwei Schadenfreiheitsrabatte zurückstufen und fortan rechtlich völlig korrekt mehr kassieren.

Und solange die Gerichte für die Klärung brauchen, wird überhaupt nichts bezahlt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Xaver
14.03.2008, 21:39 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

danke für die antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
15.03.2008, 18:38 Uhr

zu: Auffahrunfall, Kettenreaktion Autobahn

gern geschehen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-102 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen ist das Überholen immer verboten?

An unübersichtlichen Straßenstellen

Wenn Busse auf einer Busspur fahren

An Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

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- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h