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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sevty
18.02.2008, 10:00 Uhr

Umschreiben AUS - DE?

Hallo,

ich weiß, dass es hier sicherlich schon diskutiert wurde und unsinnig ist, nochmal zu fragen. Allerdings bin ich gerade zeitlich sehr eingeschränkt und habe wenig Zeit, verzeiht mir ;-).

Ich bin 17 Jahre alt und komme aus Deutschland (Bayern). Da mein Vater in Australien wohnt, hätte ich dort zu Ostern die Möglichkeit, meine Driver's License für Autos und Motorräder zu machen, was deutlich (um einiges!!!) günstiger ist, als hier in Deutschland.

Wie ist es denn nun? Gilt der dann auch hier in Deutschland? Wie sieht#s mit dem Umschreiben aus und zu welchen Voraussetzungen?

Danke euch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.02.2008, 21:10 Uhr

zu: Umschreiben AUS - DE?

"Australische Führerscheine werden nicht umgeschrieben!
Linksverkehr! Rechtsverkehr!"

hmm...und wie ists mit dem britischen EU-Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.02.2008, 22:00 Uhr

zu: Umschreiben AUS - DE?

das war eine typische kahleberger antwort. unrecht hat er aber nicht, nur die begründung war nicht ganz richtig.
erstens ist kein aufenthalt von 185 tagen vorgesehen (daher gilt der führerschein hier überhaupt nicht), zweitens (da hat k. recht)ist austr. nicht in der anlage 11 fev aufgeführt um eine prüfungsfreie umschreibung zu ermöglichen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

In allen Einbahnstraßen

Wo die Verkehrslage unklar ist

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge

Eine Steigung in 800 m Entfernung