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master-b
14.02.2008, 15:36 Uhr
2 Unälle während der Probezeit
Gude, alles klar bei euch? Bin durch Google hierhingekommen und hab mich dann sofort angemeldet, nachdem ich schon ein paar Beiträge gelesen hab. Super Hilfe wird hier ja immer wieder gegeben, find ich klasse! ;)
Zu meiner Person: also, bin 18 und habe jetzt seit fast genau 3 Monaten den Führerschein. Leider schon 2 Unfälle gehabt... Einer vor 3 Wochen mit dem Auto eines Freundes - von der Straße abgekommen in einen Zaun gerutscht. Wirtschaftlicher Totalschaden beim Auto und knapp 2000 Euro beim Zaun, aber naja, geklärt. Polizei war damals auch da und haben 35 Euro verlangt, um ohne Punkte davon zukommen oder was auch immer. Also so intern, glaub ich, war das geregelt. Der meinte nämlich er würde es sonst nach Kassel schicken etc.
Naja, wie auch immer. Heute dann innerorts so nen typischen Auffahrunfall gehabt. Hinten rein, bei mir schon einiges kaputt, beim Anderen auch. Zudem klagte er über Kopfschmerzen und ging dann zum Arzt, aber naja. Polizei war leider wieder da, zum Glück jedoch andere Beamte. :D Naja, wie's dann so kam, konnte ich die Schuld iengestehen, um ihm Einverständnis des "Opfers" nicht wegen fahrlässiger Körperverletztung angezeit zu werden. Punkte gäbe es jedoch schon, meinte der Herr mit den 2 Sternen, allerdings, nach Nachfrage, seien es nicht die "mörderischen", es gäbe also 2 Listen sozusagen. Angemerkt hatte er jedoch auch, dass ich mir dann nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf.
Verblieben sind wir damit, dass ich dann bald Post aus Kassel bekommen werde.
Was meint ihr? Das erste Mal war doch dann eher unoffiziell und nicht über Kassel, zumindest hab ich bisher nichts gehört. Heut emusste ich kein Bußgeld mehr zahlen, aber das kommt sicherlich noch.
Was wird mich denn da jetzt erwarten?!
Vielen Dank schon mal und einen schönen Tag wünsch ich euch :)
Alex
master-b
14.02.2008, 16:09 Uhr
zu: 2 Unälle während der Probezeit
erstmal danke für deine antwort ;)
ich kenn mich da nicht wirklich aus, deswegen frag ich ja :D also intern und inoffiziell ist jetzt meine bezeichnung des ganzen. ;)
musste halt wegen ordnungswidrigkeit 35euro bezahlen und gut war es damit. jetzt ist es allerdings nicht mehr damit getan... anscheinend. deswegen meine frage :)
carhol
14.02.2008, 16:31 Uhr
zu: 2 Unälle während der Probezeit
in kürze: anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung, punkte, strafe, aufbauseminar.
durban will ja auch noch was schreiben ;-)
holger
master-b
14.02.2008, 16:34 Uhr
zu: 2 Unälle während der Probezeit
danke für die schnellen antworten ;)
aber die anzeige dürfte entfallen, darauf haben wir uns vor ort ja geeinigt und beide unetrschrieben. war ein angebot der polizeit
master-b
14.02.2008, 17:09 Uhr
zu: 2 Unälle während der Probezeit
wow, vielen dank für die ausführliche antwort! :)
habe nochmal nachgeschaut, auf der quittung des bußgeldes steht gem. §§ 56-58 OWiG verwarnt, ist also ein Verwarnungsgeld... und soweit ich gelesen hab, ist da ein unetrschied zu bußgeld, was ich auch noch nicht wusste.
aber naja, also so wie's aussieht hat der erste unfall keinerlei konsequenzen, was den führerschein angeht, das beruhigt mich schon ungemein :)
Alex
14.02.2008, 18:10 Uhr
zu: 2 Unälle während der Probezeit
Seit wann drängt die Polizei die Leute vor Ort dazu ein Schuldeingeständnis zu machen?
1. Hat das rein garnichts mit der Polizei zu tun. Der Geschädigte kann dich ganz unabhängig von denen anzeigen und natürlich auf Schadenersatz klagen.
2. Ist es unsinn zu sagen "Ich bin Schuld".
Jeder Jurist wird dir sagen, dass du nach einem Unfall lieber kein Wort sagst anstatt die Schuld einzugestehen...
PS: Pass doch in Zukunft mal ein kleines bisschen besser auf oder besuch ganz unabhängig von dem was auf dich zukommt ein Fahrsicherheitstraining.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist
An Taxenständen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte
Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?
Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden
Weil der Verkehrsfluss behindert wird
Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird
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