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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern indoth
12.02.2008, 09:30 Uhr

Reifenschaden

Hallo , meine Tochter hatte ihre 3.Fahrstunde und in den letzten Minuten fuhr sie im Kreiverkehr gegen die Bordsteinkante. Der Reifen ging kaputt. Der Fahrlehrer gleich: den Schaden müssen Sie bezahlen. Heute nach ein paar Tagen, sagte er: wir teilen uns die Kosten. Ist das Rechtens? Denke man ist mit allem abgesichert in der Fahrübungszeit. Bitte helft mir. Meine Tochter ist schon ganz verzweifelt. Der Reifen war bestimmt schon angektatzt von anderen Fahrschülern, sonst ist das doch fast unmöglich bei nur 20 km/h

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.02.2008, 12:25 Uhr

zu: Reifenschaden

@ewng
der fl ist FAHRZEUGFÃœHRER, nicht fahrer und schon gar nicht fahrzeuglenker - wie soll er das z.b. bei der kradausbildung auch sein ?

@kahleberger

ich sende dir doch nochmal eine kopie der agb damit du nicht immer schreiben musst : sieh da doch rein.

in den agb punkt 9 heisst es: der fs ist zur pfleglichen behandlung der ausbildungsfahrzeuge, lehrmodelle und des sonstigen anschauungmaterials verpflichtet.

die rechtsprechung sieht es folgendermaßen; in den ersten ausbildungsstunden ist der fs für "zerstörungen" nur in ganz geringem maße verantwortlich, je mehr ausbildungsstunden desto höher seine "verantwortung=ersatz für schäden"

ausserdem ist er immer verantwortlich, wenn er den anweisungen des fl nicht folgt.

in einem konkreten einzelfall, wie hier, kann man aufgrund der fehlenden informationen keine klare aussage treffen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.02.2008, 14:52 Uhr

zu: Reifenschaden

In einem Kreisverkehr, dazu noch in der 3. Fahrstunde, hat ein FL eigentlich mit allem zu rechnen, was überhaupt vorstellbar ist.

Sogesehen würde ich jegliche Kostenübernahme ablehnen. Lieber zu einer anderen Fahrschule wechseln, die sich ihre abgefahrenen Schluffen nicht von den Fahrschülern erneuern lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
12.02.2008, 21:23 Uhr

zu: Reifenschaden

Der Fahrlehrer ist ausgebildet Fahrfehler rechtzeitig zu erkennen und einzugreifen (egal ob über Doppelbedienung und/oder Lenkrad). Und mit Fahrfehlern muss man in der 3. Stunde natürlich noch rechnen.

Ich würd keinen Cent zahlen! Mein Chef würde auch nie auf so eine Idee kommen. Eher krieg ich ne Standpauke und er redet 2 Wochen nicht mehr mit mir ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?