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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franky007
08.02.2008, 22:02 Uhr

Willkür der Busgeldstelle?

Ich wurde mit einer völlig falschen Zeitangabe geblitzt. Nachdem ich in meiner ersten Anhörung das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht hatte, wurde die Zeit meinen Angaben entsprechend geändert und mir eine neue Anhörung zugeschickt.Daraufhin ließ ich mir die Beweisfotos aushändigen. Allerdings unterscheidet sich jetzt die Zeit auf den Fotos mit der des Busgeldbescheides.

meine Frage:
Habe ich bei so einen Fehler
die Chance vor Gericht zu gewinnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 23:29 Uhr

zu: Willkür der Busgeldstelle?

Das kommt ganz daurauf an.
- Handelt es sich um einen Tippfehler, so ist der einfach heilbar. Hat auch nix mit Willkür zu tun.
Warst Du zur Tatzeit (Photo) am Tatort, wird sich da irgendwie vertippt haben. Natürlich kannst Du Dir einen BuGeBe mit richtiger Zeitangabe zukommen lassen.
- Ist der Vorwruf nachweislich unbegründet, weil Du z.B. nicht auf dem Photo bist, so kannst Du einfach Einspruch einlegen. Dann hast Du nichts zu befürchten. Das hätte dann vermutlich auch nichts mit Willkür zu tun, sondern mit einem Ablesefehler.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-120

Lkw

Pkw

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie sehen dieses Verkehrszeichen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Mit Vorrang des Gegenverkehrs

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren