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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ashe
20.01.2008, 07:15 Uhr

Verkehrszeichen

Ich habe da mal eine frage.Wo muss ein verkehrschild stehen? weil war letztens unterwegs,und habe mich verfahren.So stand ich dann in einer kleinen zufahrtsstraße.Und wurde promt von Waldarbeitern angeraunt.Hier sei durchfahrt nur zum Hausnrxx,und für Forstfahrzeuge.Ich hatte aber kein Schild gesehen.Beim rausfahren,sah ich es es stand rechts aber ca8m von fahrbahnrand und Fussgänerweg entfernt.Ist das Korreckt?

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20.01.2008, 11:54 Uhr

zu: Verkehrszeichen

hey,
in der regel müssen außerhalb der geschlossenen ortschaft die schilder 150-200 m vor der gefahrstelle stehen, innerhalb müssen sie so stehen das noch rechtzeitig ein andere weg gewählt werden kann. außerdem müssen sie so aufgestellt werden , das der kraftfahrer es rechtzeitig und deutlich erkennen kann.
aber wenn du mal drauf achtest wirst du festellen das die meisten baustellen verkehrt ausgeschildert sind, weil die arbeiter keine ahnung von der stvo haben und das keiner nachprüft.

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20.01.2008, 16:55 Uhr

zu: Verkehrszeichen

Die Aufstellung von Verkehrszeichen unterliegt dem Sichtbarkeitsgrundsatz.
Das Verkehrszeichen muß also bei Einhalten der erforderlichen Sorgfalt zu sehen und zuzuordnen sein.
Ob die Aufstellung dieses Verkehrszeichens also so korrekt war, wäre im Einzelfall zu prüfen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung