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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
29.12.2007, 19:09 Uhr

Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Hallo,

gestern hab ich jemanden extrem schnell durch die 30 km/h Zone fahren gesehen. Als ich schrie fuhr dieser rückwärts und fragte mich was mir einfälle. Ich erwiderte nur, dass ich das Nummernschild habe und die Polizei anrufen werde, wenn er hier so schnell durchfahre. Er meinte nur, es sei ihm egal, spielte mit dem Gas und fuhr mit Vollgas in der 30 km/h Zone davon.

Wir waren zu zweit und haben es beide gesehen. Er war jedoch auch in Begleitung unterwegs.

Wenn ich nun die Polizei anrufen würde und das Nummernschild mit meiner Aussage durchgeben würde. Würde dies was bringen oder muss die Polizei dies schon selbst sehen bzw. blitzen?

Und was ist, wenn die 2. Person im Auto genau das Gegenteil sagt, also das derjenige wirklich nur 30 km/h gefahren ist und nicht schneller?

Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.12.2007, 21:23 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Grundsätzlich kann jeder Verkehrsverstöße zur Anzeige bringen. Dazu genügt nicht das Kennzeichen des Tatfahrzeuges, da zweifelsfrei erwiesen werden muß, wer der Fahrer war. Eine detaillierte Beschreibung des Fahrers beispielsweise kann dazu allerdings ausreichen, ein Photo ist nicht nötig.

Für die Ahndung eines Geschwindigkeitsverstoßes muß eine Messung durchgeführt worden sein. Gängige Meßverfahren sind Radar, Laser oder Messung durch hinterherfahren.

Da in diesem Fall vermutlich keine Aussage über die gefahrene Geschwindigkeit gemacht werden kann, wäre eine Anzeige diesbezüglich nicht erfolgsversprechend. Eine Geschwindigkeitsschätzung eines Passanten ist nicht aussagekräftig.

mfG, guten Rutsch,
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
01.01.2008, 15:01 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Ums kurz zu fassen:
Kümmer dich um deinen Kram und geh arbeiten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
01.01.2008, 16:24 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Lass mich raten:

in dem Auto waren zwei junge Typen mit ***ländischem Temperament??
Tja gibt Leute die meinen sie könnten hier machen was sie wollen.
Wie dem auch sei, spätestens nachdem du ihn "angeschrien" hast, hätte jemand mit Hirn gesagt "oh 30 hab ich nicht gesehen danke für deinen Hinweis"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blutorange
01.01.2008, 19:24 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Warum bist du nicht Polizist geworden, wenn du hier jemanden erziehen willst? Sorry, aber das kann doch jeder mit einem einigermaßen ausgebildeten Menschenverstand abschätzen, dass so eine Anzeige keinen Erfolg hat. Dein subjektives Geschwindigkeitsempfinden hängt z. B sehr von dem gefahrenen Gang abhängt. Nicht mal Polizisten können ohne Gerät einfach so gut eine Geschwindigkeit abschätzen.
Das wäre ja noch schöner, wenn die Polizei ständig von solchen Leuten mit solchen Anzeigen genervt wird und sie denen noch nachgehen muss...Für sowas ist die Polizei zuständig, da kannst du nichts machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
01.01.2008, 19:48 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

solche Leute wie dich , die nix besseres zu tun haben als auf Kleinigkeiten zu achten gehn mir echt auf die Nerven

"Ums kurz zu fassen:
Kümmer dich um deinen Kram und geh arbeiten."

Genauso seh ichs auch, du machst außerhalb des Strassenverkehrs bestimmt genauso viel scheisse, ich hätt genauso geantwortet an dem typ seienr Stelle.

mfg

demario



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (39)
02.01.2008, 11:06 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Wie immer ist im Leben alles relativ.

Grundsätzlich habe ich auch etwas gegen selbsternannte Privatsheriffs.

Aber:
Ich wohne in einer Tempo-30-Zone und habe auch schon mal einen Mitbürger angeschwärzt, der unsere Straße zur Rennstrecke erkoren hatte. Bevorzugt abends mit extrem lautem Auspuff mit dem Motorrad durchgeheizt (definitiv viel schneller als 30 km/h).
Der Knabe hat das nicht nur einmal, sondern regelmäßig gemacht. Und da haben verschiedene Bewohner verschiedene Maßnahmen ergriffen: Ich habe das Ordnungsamt informiert, eine Nachbarin hat ihn beim Durchrasen fotografiert, eine Dritte hat ihn sich tagsüber geschnappt und ihm ein paar warme Worte gesagt. Danach war Ruhe.

Was ich damit sagen will: Nicht jeder, der gegen einen anderen was unternimmt, muss zwangsläufig ein Hilfssheriff sein. Manchmal muss man sich halt einfach selber helfen.

Deshalb mein Tipp an dich, DreamlikeEyes: Ruf doch einfach mal auf der Polizeiwache an und schildere den Fall und frag, wie du dich ihrer Meinung nach verhalten sollst. Und lass die Fachleute entscheiden. Dann hast du deine Bürgerpflicht getan.

Viele Grüße

steffi (39)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
02.01.2008, 19:46 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

@ Mario und elcted:

Will euch mal sehen wenn so ein Hirnloser Depp mit 50 oder 60 inner 30er Zone euer Kind totfährt. Denkt ihr dann auch noch so ignorant?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
02.01.2008, 22:02 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Ohne das geschilderte Schwachmatentum gutheißen zu wollen: Und wenn er das Kind mit 30 totfährt, weil er gerade derart ins Handygespräch vertieft ist, im Stadtplan herumsucht oder nach der heruntergefallenen Zigarette tastet?

Gefährdung lässt sich nun mal nicht eindimensional in km/h ausdrücken. Abgesehen davon, dass es vollkommen schwachsinnige 30er-Zonen gibt, wo selbst Geschwindigkeiten über 50 noch keine grundsätzliche Gefährdung darstellen würden.

BTW, wenn jemand wirklich viel zu schnell durch einen Straßenzug rast, glaube ich kaum, dass er das Schreien des TE mitbekommen würde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.01.2008, 12:44 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Michael aus wien , du hast gerade Balsam für meine Seele ausgesprochen. Security neu so wie Michi gesagt hat sieht es in Wirklichkeit aus.

Ich mein klar okay wenn es öfters passiert wie schon oben genannt bei Steffi, is gar keien Frage , ist eine Beschwerde selbstverständlich in Ordnung. Aber doch ent bei einem mal, wo dieser Typ vll nur einmal durch diese 30er Zone hindurchfährt.
Man kann es wirklich machma übertreiben.
Denkt ihr wirklich das die Polizei nix besseres zu tun hat als auf sowas acht zu geben? bzw das die ständig genervt wird von irgend welchen Beobachter freaks? klar gehörts zu ihrem Job, aber trotzdem. Ich nerv en Kellner in nem Restaurant auch net alle 3 Minuten das er mir den Wein einschenken soll.

mfg

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elected
03.01.2008, 17:52 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

@ Security_neu:
Ich könnte auch sagen:
Ich will dich mal sehen wie jemand dein Kind mit 30 totfährt weil er sich gerade nach einem Auto umdreht, dessen Kennzeichen er sich merken will... und jetzt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.01.2008, 21:32 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

» Lass mich raten:

in dem Auto waren zwei junge Typen mit ***ländischem Temperament??
Tja gibt Leute die meinen sie könnten hier machen was sie wollen.
Wie dem auch sei, spätestens nachdem du ihn "angeschrien" hast, hätte jemand mit Hirn gesagt "oh 30 hab ich nicht gesehen danke für deinen Hinweis" «


Also das ist ja wohl die bescheuertste und bodenloseste Behauptung, die ich hier seit langem gelesen habe.

Sorry, das hatte von Dir ich echt nicht erwartet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
05.01.2008, 02:05 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

wieso bescheuert. leider ist es oft (nicht immer) so. geh mal in die nächste grössere stadt. ich war an silvester/neujahr in MA. und rate mal wer da im fette dreier um halb eins durch dir menschenmenge gefahren ist. hinweis: die strasse war extra gesprerrt worden.
meine freude: einer hat die freunde in grün gerufen. die haben dem dreier mit ihrem oldschool passat den weg abgeschnitten und den fahrer + kollegen im dreier "verartztet. natürlich mit gebührenpflichtigem rezept.
ob sie nun ihr goldkettchen oder gar die keskin schlappenhalter verkaufen müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.01.2008, 17:48 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

» wieso bescheuert. leider ist es oft (nicht immer) so. geh mal in die nächste grössere stadt. ich war an silvester/neujahr in MA. «

Ich wohne in Berlin.

Aber alleine aus dem geschilderten Sachverhalt -ein Auto fährt zu schnell durch eine 30- Zone- auf Ausländer zu schließen, entbehrt nun tatsächlich jeglicher Grundlage.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
06.01.2008, 19:26 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

@DreamlikeEyes

Solche Leute wie du sind echt das letzte ..... wegen solch einem Mist, einen riesigen Aufstand zu machen !
Wenn alle so wie du wären dann würde sich die Geschichte unendlich fortsetzen........

Zitat:"Als ich schrie fuhr dieser rückwärts und fragte mich was mir einfälle."

Und was ist wenn dem Nachbarn nebenan dein rum geschreie auf den Senkel geht, und der dich dann wiederum wegen Lärmbelästigung anzeigt ???

.........und so gehts dann immer weiter !!

Kein Wunder das Unsere Justiz überlastet ist; wegen Leuten wie Dir.

NICHT BÖSE GEMEINT ABER DENK MAL DRÜBER NACH

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
06.01.2008, 20:28 Uhr

zu: Wenn jemand zu schnell fährt? Reicht aussage bei Polizei?

Nur einer hier hat diese Situation erlebt, die sicher grenzwertig war. Also bitte keine Anschuldigungen etc.

DreamlikeEyes weiß am besten, wie es abgelaufen ist!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren