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Das FAHRTIPPS-Forum
Bravo_Fahrer
14.12.2007, 18:58 Uhr
Fahren ohne Führerschein?
Hallo!
Ich wurde gestern auf dem Weg nach Hause von der Polizei angehalten.
Ich fahre eine alte Mofa (Piaggio Bravo)
Der Polizist meinte das meine Mofa schneller als 40 gefahren ist, laut Tacho 35.
Ich bin gerade am Führerschein machen.
Hat das Fahren ohne Führerschein irgendwelche Konsequenzen für meinen Führerschein?
Ich mache nebenbei auch eine Ausbildung zum Mechatroniker, bei dm ich den Lappen unbedingt brauche.
MfG Bravo_Fahrer
durbanZA
14.12.2007, 21:34 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Wenn das Mofa tatsächlich so schnell fährt, liegt das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG vor. Das ist eine Straftat.
Über das Strafmaß lassen sich nur vage Vermutungen anstellen. Üblich wäre, vorausgesetzt Du bist nicht irgendwie vorbelastet, eine Geldstrafe von 10 - 30 Tagessätzen; bei Anwendung von Jugendstrafrecht (Alter?) den entsprechenden Satz an Sozialstunden.
Darüber hinaus werden 7 Punkte im VZR eingetragen.
Eine Sperre ist bei Ersttätern nicht üblich. Jedoch ist es möglich, daß Du die Fahrprüfung nicht abglegen kannst, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
mfG
Durban
Bravo_Fahrer
14.12.2007, 22:02 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Danke für die Antwort
Ich bin 19 Jahre alt, also denke ich Judgendstrafrecht könnte noch gelten, bin mir aber nicht sicher.
Ich bin das 1 mal angehalten worden wegen zu schnell fahren.
Wenn ich die Mofa wieder auf 25 km/h mache dann dürfte ich damit doch eigentlich wieder fahren oder?
MfG Bravo_Fahrer
durbanZA
14.12.2007, 22:56 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Bei Tätern zwischen 19 und 21 Jahren entscheidet das Gericht anhand der geistigen Reife des Angeklagten, ob Jungend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Wenn Du das Mofa wieder in den Originalzustand versetzt, darfst Du damit (im Rahmen Deiner Prüfbescheinigung) fahren, das ändern aber nichts am laufenden Strafverfahren.
Wurde das Ding nicht mitgenommen oder so?
Bravo_Fahrer
14.12.2007, 23:03 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Nein, sie haben gefragt ob ich zugebe das das teil 40 fährt oder ob sies mitnehmen sollen, da habe ich es lieber zugegeben :x
Ob das eine kluge entscheidung war wird sich wohl erst im Nachhinein entscheiden
Vielen dank für die Antowrten.
MfG Bravo_Fahrer
minho
16.12.2007, 17:19 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Naja, wenn du laut Tacho 35 gefahren bist, wars dumm, denn die meisten tachos gehen eh vor, dann waren es vllt. 32 "Echte", und keine 40.
Und mit 32 wärst du sogar noch in der Toleranz...
Bravo_Fahrer
16.12.2007, 17:48 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Die Polizisten sind mitm Auto hinterhergefahren.
Deren Tacho hat 40 Angezeigt und der Funktioniert Elektronisch sprich 40 km/h sind 40 km/h !
Naja dumm gelaufen, vielleicht wirds ja Strafmildend angesehen weil ich nen Ausbildungsplatz habe bei dem ich nen Lappen brauch, aber das muss der Richter wissen.
MfG Bravo_Fahrer
jürgen79
17.12.2007, 22:24 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Für Dein Fahren ohne Führerschein bekommst du auf jeden Fall eine 2 jährige Führerscheinsperre. Das du den Führerschein für die Arbeit brauchst wird den Richter nicht interessieren.
durbanZA
17.12.2007, 22:52 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Wie kommst Du denn bitte auf eine "2 jährige Führerscheinsperre"?
Bravo_Fahrer
18.12.2007, 06:35 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Bisschen Angst ist immer gut :)
Aber mein Kumpel habne sie schon 2x mit nem getunten Roller angehalten
/Im Prinzip das selbe)
Und der hat sogar beim 2 mal keine Sperre bekommen.
MfG Bravo_Fahrer
jürgen79
18.12.2007, 10:09 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Zu der Frage wie ich auf eine 2 jährige Sperrzeit komme kann ich eigene Erfahrung angeben.Ich bekam für einmal Fahren ohne Führerschein eine Geldstrafe plus 2 Jahre Führerscheinsperre.
Efreet
18.12.2007, 11:02 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Kommt drauf an was du ohne FS gefahren bist.
jürgen79
18.12.2007, 14:44 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Ich fuhr Auto. Was man fährt ist egal ob Auto oder Zweirad. Das Delikt ist das selbe unabhängig vom Fahrzeug.
durbanZA
18.12.2007, 17:34 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Interessant und eine ungewöhnlich hohe Strafe. Gab es eine Unfallfolfe; warst Du verkehrstechnisch vorbelastet? Sonstige schulderschwerende Umstände? Anders kann ich mir die Verhängung einer Sperre für einen Ersttäter beim besten Willen nicht erklären.
Das Delikt mag dasselbe sein, jedoch hängt die Strafe maßgeblich von der Schwere der Schuld ab. In der Regel wird (mit dem PKW) beim 2. Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Sperre von 6 Monaten verhängt.
Wie hoch war denn die Geldstrefe?
jürgen79
20.12.2007, 20:48 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Hallo Durban. Woher beziehst du deine Infos die du
in die Welt setzt? (6 Monate Sperre nach zweimaligem Fahren ohne FS).
tolu
21.12.2007, 22:35 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
was war den nun? bist du nur auf einem mofa gefahren das schneller läuft als zulässig und/oder hast du keinen FS für eine schnellere maschine (A1?). ich nehme an dir fehlt noch die klasse B, nicht kleinkraftrad.
Bravo_Fahrer
22.12.2007, 15:05 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Ich habe nur die Mofa Prüfbescheinigung.
Also dürfte ich nur 25 km/h Fahren.
Bin aber ca.40 gefahren, Laut Polizei
Bravo_Fahrer
27.12.2007, 10:20 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Ihr hätte nochmal ne Frage:
Wenn ihr sagt es is egal was ichgefahren bin, hätte ich genau die selbe STrafe gekiregt wenn ich mich in nn 20Tonner setze und damit rumgeheizt war?
Das kann ich mir beim besten Willen nich vorstellen.
MfG Bravo_Fahrer
jürgen79
27.12.2007, 12:23 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Hallo Bravo Fahrer.
Ich kann Dir nur raten in Ruhe abzuwarten denn das Urteil liegt in der Hand der Justiz.Ich wünsche Dir ein mildes Urteil.
carhol
27.12.2007, 12:27 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
die genaue strafe liegt im ermessen des richters.
je höher aber das gefahrenpotential ist, desto höher wird die strafe (max. 1 jahr freiheitsentzug).
holger
Bravo_Fahrer
29.12.2007, 14:32 Uhr
zu: Fahren ohne Führerschein?
Ich habe soeben Post vom Staatsanwalt bekommen, dort steht drinne das is Gemmeinnützige Arbeit verrichten soll, das Jugendamt wird Kontankt mit mir aufnehmen.
Nach erfolgreicher zusammen Arbeit mit dem Jugendamt kann damit gerechnet werden das das Verfahren eingestellt wird, und keine Anzeige erhoben wird.
Glück gehabt würd ich sagen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte
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