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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MikeHamer
06.12.2007, 22:05 Uhr

Strafpunkte in Polen

Hallo !

Bitte um "Rechtskraeftige" Hilfe:
Ich habe die deutsche Staatsangehoerigkeit und deutschen Fuehrerschein. In Polen war ich mit einen polnischen Firmenwagen unterwegs und wurde geblitzt. Nun hat die polnische Firma Post bekommen, wo sie gebeten wird den Fahrer anzugeben.
Zur meiner Frage: Kann die polnische Firma mich, den deutschen Fahrer, angeben und wenn ja, was passiert mit den Straffpunkten die ich in Polen kassieren werde ? Werden diese nach Flenburg "weitergereicht" ? Wie sieht hier die Rechtslage aus ?

Danke fuer Eure Hilfe...Gruss...Mike.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
09.12.2007, 13:50 Uhr

zu: Strafpunkte in Polen

»Bitte um "Rechtskraeftige" Hilfe«

Du hast den grauen Text gelesen, der zwischen den Kästchen mit Deiner Frage und meiner Antwort steht?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst

Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen