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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maschi
28.11.2007, 18:30 Uhr

Nach Nachschulung 1 Monat Fahrverbot?

Hallo :)

Wenn man aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes (25 Km/h -> 1 Pkt.) den Führerschein abgeben muss, weil man in der genannten Frist keinen Nachschulungskurs besucht hat und vor Abgabe des Führerscheins nochmals zu schnell gefahren ist (45 Km/h -> 3Pkt. + 1 Monat Fahrverbot), muss man dann nach dem Nachschulungskurs zur Wiedererlangung des Führerscheins trotzdem den 1 Monat Fahrverbot in kauf nehmen? Oder sind durch Abgabe des Scheins und besuchen des Kurses beide Vergehen bestraft? ;)

Danke schonmal für eine Antwort ;)

Gruß

Maschi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
28.11.2007, 19:26 Uhr

zu: Nach Nachschulung 1 Monat Fahrverbot?

"muss man dann nach dem Nachschulungskurs zur Wiedererlangung des Führerscheins trotzdem den 1 Monat Fahrverbot in kauf nehmen?"

Ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraktum
28.11.2007, 19:48 Uhr

zu: Nach Nachschulung 1 Monat Fahrverbot?

"muss man dann nach dem Nachschulungskurs zur Wiedererlangung des Führerscheins trotzdem den 1 Monat Fahrverbot in kauf nehmen?"

Ja! Aber das ist nicht sonderlich schlimm, da Du das Fahrverbot auch ohne Fahrerlaubnis antreten kannst.

Du musst der Bußgeldstelle mitteilen, dass Du keine FE hast und ihr sagen, dass Du Dein Fahrverbot antreten möchtest (noch vor der Neuerteilung).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Beide Pkw

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw