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20.11.2007, 19:05 Uhr

Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

Hallo!

Ich hatte heute eine Diskussion mit einem Freund was die Versicherung eines privaten PKW angeht. Bei den PKWs gilt die Grundvorraussetzung: Man (Alter: 18) fährt als Fahranfänger (Führerschein frisch in der Tasche) mit dem Auto der Eltern.

Folgene Positionen standen zur "Wahl":

a) Wenn ich auf dem PKW der Eltern fahre, muss ich der Versicherung meine Aktivität melden. Die Versicherung wird i.d.R. teurer, da ich mich als Fahranfänger n einer hohen Schadenfreiheitsklasse befinde. Dafür bin ich im Schadensfall über die Versicherung versichert. Eine solche Eintragung ist notwendig.

b) Da ich nur "Gelegenheitsfahrer" bin brauche ich die Versicherung für mich nicht zu erweitern. Die Versicherung läuft über die Eltern. Bei einem Unfall haftet die Versicherung - weil das Auto ja auf eine (bzw. zwei) Personen (= Eltern) gemeldet ist.

Was stimmt?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.11.2007, 19:18 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

Beide Varianten enthalten falsche und richtige Aussagen. :-)

Zunächst mal sollte man überprüfen, ob denn überhaupt ein Tarif besteht, bei dem jüngere Fahrer ausgeschlossen sind, denn das muss ja nicht zwangsläufig so sein. Besteht ein solcher Vertrag, dann muss ein zusätzlicher (jüngerer) Fahrer zwingend gemeldet werden, auch wenn er nur "Gelegenheitsfahrer" ist.

Dadurch werden die Beiträge etwas höher, denn der Sinn des Ausschlusses jüngerer Fahrer war ja gerade die Verringerung des Schadensrisikos.

Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht aber in jedem Fall, also auch dann, wenn ein jüngerer Fahrer nicht gemeldet wurde. In diesem Fall wird dann aber eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe vom Versicherungsvertrag abhängig ist. Es kann durchaus ein ganzer Jahresbeitrag sein, was dann ein teures Vergnügen gewesen wäre.

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20.11.2007, 19:23 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

"Zunächst mal sollte man überprüfen, ob denn überhaupt ein Tarif besteht, bei dem jüngere Fahrer ausgeschlossen sind, denn das muss ja nicht zwangsläufig so sein."

Das heißt mit anderen Worten: Bei manchen Versicherungen muss man einen neuen Fahranfänger melden, bei manchen nicht? Oder wie meinst du das?

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20.11.2007, 19:29 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

So wie du im Media Markt ganz verschiedene Fernsehgeräte kaufen kannst, so kannst du auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung aus verschiedenen Rabatt-Paketen auswählen. Wenn sich deine Eltern beim Abschluss des Vertrages für einen Tarif "Ausschluss von Fahrern unter 21/23/25 Jahren" entschieden haben, dann muss man jüngere Fahrer melden. Wenn deine Eltern diese Option nicht gewählt haben, dann ist jeder Fahrer versichert und man muss einen 18-Jährigen nicht melden.

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20.11.2007, 19:29 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

soisses

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20.11.2007, 19:35 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

das bisher gesagte stimmt. allerdings habe ich die erfahrung gemacht bzw. mein vater, dass die anpassung, d.h. auch leute unter 23 bzw. 25 den wagen nutzen dürfen, je nach autotyp teurer oder billiger kommt, bei derselben versicherung.
wir haben es dann gelassen. es ging in casu um einen passat variant, hätte sehr viel mehr gekostet. hätte mein vater einen z.b. eine omega gehabt, wäre die sache deutlich billiger gekommen. warum weiss ich nicht mehr. ich würde mich aber erkundigen. achja, die versicherung war die hug&coburg.

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20.11.2007, 19:52 Uhr

zu: Versicherung - 2 Ansichten. Welche stimmt?

Hallo!

Ach so ist das. Kann man sagen, dass in den oberen beiden Varianten in einfacherer Form die beiden möglichen Modelle geschildert sind?

Noch ne Frage wegen dem "Gelegenheitsfahrer". Die eine Versicherung hat wohl darauf gepocht, dass dieser neue Fahrer ein "Gelegenheitsfahrer" ein muss. Gibts sowas? Was heißt das? Welche Vorraussetzungen gelten? Wann ist man kein "Gelegenheitsfahrer" mehr und wie will man das nachweisen?

LG!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren mit 30 km/h. Dabei beträgt der Bremsweg bei einer normalen Bremsung 9 Meter nach der Faustformel. Wie lang ist der Bremsweg unter gleichen Bedingungen bei 60 km/h?

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27 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

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Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen